Zusatzerklärung zur Übereinkunft vom 10. August 1877 betreffend die Kontrolle des Getränkeverkehrs zwischen der Schweiz und Frankreich
Unterzeichnet am 30. Juli/ 18. August 1897 In Kraft getreten am 18. August 1897 ¹ BS 12 821 ² Der Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der französischen Ausgabe dieser Sammlung.
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