Reglement zum Zusatzdiplom Grundstufe an der Pädagogischen Hochschule Zürich
1 Reglement zum Zusatzdiplom Grundstufe an der PHZH
414.417.1 Reglement zum Zusatzdiplom Grundstufe an der Pädagogischen Hochschule Zürich (vom 11. Juni 2007)
1 Die Schulleitung der Pädagogisc hen Hochschule beschliesst:
Definition
§ 1.
1 Die Pädagogische Hochschule Zürich bietet im Rahmen des «Projekts Grundstufe» des Kantons Zürich eine modulare Weiter bildung für die am Versuch te ilnehmenden Le hrpersonen an.
2 Diese wird mit dem Zusatzdipl om Grundstufe* ab geschlossen. Das Diplom berechtigt zum Unterr ichten an einer Grundstufe im Kanton Zürich, nicht aber zur Üb ernahme einer Ki ndergarten- oder einer ersten Primarklasse.
Zulassung
§ 2.
1 Zur Zusatzausbildung zugelassen werden: a. Lehrpersonen mit einem EDK-an erkannten Diplom für die Vor schul- oder Primarstufe, b. Lehrpersonen mit einem EDK-an erkannten Diplom für die Vor schulstufe und die ersten zwei Klassen der Primarstufe (Doppel diplom).
2 Voraussetzung für die Zulassung bi ldet ein Langzeitvikariat von mindestens einem Semester oder eine Festanstellung an einer Grund stufe.
Studien
-
leistungen
§ 3.
1 Das Studium setzt sich aus den sieben Modulen der Weiter bildung «Grundstufe» sowie neun Transfernachmittagen zusammen.
2 Die Module und Transfernachmi ttage der Weiterbildung Grund stufe müssen zu mindestens 80% besucht werden. Als entschuldigte Absenz gelten die gleichen Grü nde wie für den Ausfall des Grund stufenunterrichts.
Anrechnung
von Vor
-
leistungen
§ 4.
1 Folgende Kandidatinnen und Kandidaten müssen zur Erlangung des Zusatzdi ploms lediglich die ne un Transfernachmittage besuchen: a. Lehrpersonen, die an der PH ZH den Studienschwerpunkt «Bil dung von 4- bis 8-jährigen Kindern» absolviert haben, * Eine Anerkennung durch die Schweize rische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) liegt zum Er lasszeitpunkt nicht vor. Ebenso offen ist eine spätere EDK-Anerkennung für ei n Lehrdiplom «Grund- und Basisstufe».
2
414.417.1 Reglement zum Zusatzdiplom Grundstufe an der PHZH b. Lehrpersonen der Vorschulstufe, die an der PHZH im Rahmen ihrer Weiterbildung für die Zusatzqualifikation Primarstufe aus dem Vertiefungsangebot die zwei Vertiefungsmodule «Grundstufe» besucht haben. Das Zusatzdiplom Grundstufe setzt den erfolg
- reichen Abschluss der Zusa tzqualifikation voraus, c. Lehrpersonen, die am Institut Unterstrass beru fsbegleitend den Zertifkatslehrgang «Bildung von
4- bis 8-jährigen Kindern» absol
- viert haben.
2 Lehrpersonen mit einem EDK-an erkannten Diplom für die Vor
- schulstufe und die ersten zwei Klassen der Prim arstufe (Doppel
- diplom) müssen zur Erlangung des Zusatzdiploms noch folgende Teile der Weiterbildung Gru ndstufe absolvieren: a. Grundlagen der Grunds tufenpädagogik und der Zusammenarbeit, b. Sonderpädagogik und Förderplanung, c. neun Transfernachmittage. Kreditpunkte
§ 5.
1 Für die Zusatzausbildung Gr undstufe werden 11 Kredit
- punkte vergeben.
2 Über zusätzliche Studienleistungen für das Erreichen von 15 Kreditpunkten (Gleichwertigkeit mit einem Zertifikatslehrgang) sowie eine mögliche Anrechnung für ein MAS-Studium entscheidet das Departement Weiterbildung und Nachdiplomstudien. Diplomurkunde
§ 6.
1 Teilnehmende erhalten nach Absolvierung der erforder
- lichen Studienleistungen das Zusatzdiplom Grundstufe.
2 Dieses weist die absolvierten Weiterbildungsmodule, die Trans
- fernachmittage und die Kreditpunkte aus. Inkraftsetzung
§ 7.
Dieses Reglement tritt nach der Genehmigung durch den Schulrat auf den 1. September 2007 in Kraft und wird im Internet und Intranet publiziert.
1 OS 62, 328 . Vom Schulrat der Pädagogischen Hochschule genehmigt am
28. Juni 2007.
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