Beschluss des Kantonsrates über die Zahl der ordentlichen Mitglieder und der Ersatzm... (212.721)
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Beschluss des Kantonsrates über die Zahl der ordentlichen Mitglieder und der Ersatzmitglieder am Kassationsgericht

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212.721 Beschluss des Kantonsrates über die Zahl der ordentlichen Mitglieder und der Ersatzmitglieder am Kassationsgericht (vom 16. April 2007)
1 Der Kantonsrat, gestützt auf §
66 Abs. 1 GVG
3 und nach Einsichtnahme in die Anträge des Kassationsgerichts vom 28. August 2006
2 und der Justizkommis sion vom 7. Februar 2007, beschliesst: I. Die Zahl der Mitglieder des Kassationsgerichts wird auf 10 Stellen (einschliesslich Präsidenti n oder Präsident und Vizepräsidentin oder Vizepräsident) festgesetzt. II. Die Zahl der Ersatzrichteri nnen und Ersatzrichter am Kassa tionsgericht wird auf
6 Stellen festgesetzt. III. Folgende Beschlüsse werden aufgehoben: a. Beschluss des Kantonsrates über die Erhöhung der Zahl der Ersatz männer des Kassati onsgerichts vom 25. Februar 1980, b. Beschluss des Kantons rates über die Zahl de r ordentlichen Richter am Kassationsgericht vom 9. Januar 1995, c. Beschluss des Kantons rates über die Zahl de r ordentlichen Richter am Kassationsgericht vom 27. März 2006. IV. Dieser Beschluss tritt an dem Tag in Kraft, an welchem der Konstituierungsbeschluss des Kassationsgerichts für die Amtsperiode
2007–2013 in Kraft
4 tritt. Bei der Wahl der Mitglieder und der Ersatz richterinnen und Ersatzrichter für diese Amtsperiode richtet sich der Kantonsrat nach diesem Beschluss. V. Veröffentlichung in der Gesetzessammlung.
1 OS 62, 204 .
2 ABl 2006, 1827 .
3 LS 211.1 .
4 In Kraft seit 31. Juli 2007 ( ABl 2007, 1133 ).
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