Abkommen
Art. 1
Art. 2
Art. 3
Art. 4
Art. 5
Art. 6
Art. 7
Art. 8
Art. 9
Art. 10
Art. 11
Für den | Für die Regierung |
F. Cotti | N. N. Vorontsov |
Anhang
Richtlinien für die bilaterale Zusammenarbeit
I | Untersuchung der Ökosysteme und ihrer Funktion zur Erhaltung des ökologischen Gleichgewichtes |
I.1 | Untersuchung der Ökosysteme in der Bergwelt, der Entwicklung von Pflanzen, Tieren und des Bodens sowie Studium der Massnahmen zu ihrer Erhaltung. |
I.2 | Entstehungsgeschichte der arktisch‑alpinen Ökosysteme. |
I.3 | Genetische Untersuchung der Arten in euro‑asiatischen Bergsystemen |
I.4 | Untersuchung der Ökosysteme der Bergseen und Studium der Massnahmen zu ihrem Schutz. |
II | Die Überwachung der Umwelt (einschliesslich Evaluation der |
II.1 | Die Beobachtung der Luftqualität und die Messung der Schadstoffemissionen aus stationären und mobilen Quellen. |
II.2 | Die Beobachtung der Wasserqualität und der Schutz der Wasserwerke vor Verschmutzung. |
II.3 | Die integrierte Überwachung des Standes der Umwelt und die Evaluation der Einflüsse des Menschen auf die verschiedenen Ökosysteme. |
II.4 | Die Instrumente für die Kontrolle des Schadstoffgehalts in Luft, Wasser und Boden. |
III | Die Technik und die Technologie für die umweltgerechte Behandlung und Entsorgung von Abfällen |
III.1 | Die nationalen Konzepte bezüglich Sammlung, Verarbeitung und Verwertung von Haushalt‑ und Industrieabfällen. |
III.2 | Die Abfall‑Verwertungsmöglichkeiten. Die technischen und weiteren Voraussetzungen für die Verwertung von Abfällen. |
III.3 | Die Abfallkontrolle. |
III.4 | Die internationalen Aspekte der Abfall‑Entsorgung und ‑Verwertung einschliesslich der Verbringung von Sonderabfällen ins Meer. |
IV | Die Luftreinhaltung |
IV.1 | Die nationalen Luftreinhaltekonzepte. |
IV.2 | Die Luftverschmutzung durch Schadstoffemissionen. Die Grenzwerte gestützt auf bewilligte Schadstoffkonzentrationen und ‑immissionen. |
IV.3 | Die für die Luftreinhaltung zu ergreifenden Massnahmen, mit Einschluss der Vorsorgemassnahmen. Die Festsetzung der Emissionsgrenzwerte für stationäre und mobile Quellen. Die Beurteilung der quantitativen Schadstoff- |
IV.4 | Modellieren von Verschmutzungsprozessen (Schadstoffverbreitung) der Atmosphäre. |
IV.5 | Die internationalen Aspekte des Problems der Luftverschmutzung. |
V | Der Gewässerschutz |
V.1 | Die nationalen Gewässerschutz‑Konzepte. |
V.2 | Die Gewässerverschmutzung durch Schadstoffe. Die Kriterien für die Begrenzung der Schadstoffe unter Beachtung der Belastbarkeit der Gewässer sowie von Ausbreitungsmodellen der Schadstoffe in Gewässern. |
V.3 | Die verschiedenen Gewässerschutzmassnahmen. Die Methoden zur Reduktion des Schadstoffanteils in Abwässern. Die ökologischen Anforderungen an Konsumgüter sowie an landwirtschaftliche Aktivitäten, einschliesslich der Bodenbearbeitungsmethoden, dem Einsatz von Düngemitteln und von schädlichen chemischen Stoffen; die Liste der letztgenannten Produkte. |
V.4 | Die internationalen Aspekte der Gewässerverschmutzung. |
VI | Die UmweItschutzgesetzgebung |
VI.1 | Die nationale Gesetzgebung und deren Durchführung in den Bereichen der Luftreinhaltung, der Wasservorkommen, der Böden, der Wälder, der Tiere und Pflanzen sowie des Landschaftsschutzes. |
VI.2 | Die zur verbesserten Durchführung der Gesetzgebung zum Schutz und zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen zu ergreifenden Massnahmen und die Umweltqualitätsnormen. |