Regierungsratsbeschluss betreffend die Genehmigung der Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Jura mit dem Ziel, jungen Artistinnen und Artisten sowie jungen Sportlerinnen und Sportlern zu ermöglichen, Schulausbildung und Künstler- oder Sportlerkarriere zu vereinbaren
1 439.31 Regierungsratsbeschluss betreffend die Genehmigung der Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Jura mit dem Ziel, jungen Artistinnen und Artisten sowie jungen Sportlerinnen und Sportlern zu ermöglichen, Schulausbildung und Künstler- oder Sportlerkarriere zu vereinbaren vom 08.08.2001 (Stand 21.11.2001) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 88 Absatz 4 der Verfassung des Kantons Bern vom 6. Juni
1993 1 ) , gestützt auf Artikel 58 des Volksschulgesetzes vom 19. März 1992 2 ) , gestützt auf Artikel 3 Absatz 1 der Schulgeldverordnung vom 23. Mai 2001 3 ) , auf Antrag der Erziehungsdirektion, beschliesst:
Art. 1
1 Der Regierungsrat genehmigt die von den Erziehungsdirektoren der Kantone Bern und Jura beantragte Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen den Kanto nen Bern und Jura mit dem Ziel, jungen Artistinnen und Artisten sowie jungen Sportlerinnen und Sportlern zu ermöglichen, Schulausbildung und Künstler- oder Sportlerkarriere 4 ) zu vereinbaren.
Art. 2
1 Der Regierungsrat ermächtigt den Erziehungsdirektor, die Anhänge 1 (Inter kantonale Kommission «Sport-Künste-Studium») und 2 (Auswahlkriterien) zur oben erwähnten Vereinbarung zu unterzeichnen. Bern, 8. August 2001 Im Namen des Regierungsrates Der Präsident: Luginbühl Der Staatsschreiber: Nuspliger
1) BSG 101.1
2) BSG 432.210
3) Aufgehoben, jetzt Volksschulverordnung vom 10.1.2013; BSG 432.211.1
4) BSG 439.31-1 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
01-71
439.31 2 Änderungstabelle - nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle
08.08.2001 21.11.2001 Erlass Erstfassung 01-71
3 439.31 Änderungstabelle - nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle Erlass 08.08.2001 21.11.2001 Erstfassung 01-71
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