Vereinbarung zwischen dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt einerseits und dem R... (672.611)
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Vereinbarung zwischen dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt einerseits und dem Regierungsrat des Kantons Zürich anderseits betreffend Steuerbefreiung für Zuwendungen von der Erbschaftssteuer

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672.611 Vereinbarung zwischen dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt einerseits und dem Regierungsrat des Kantons Zürich anderseits betreffend Steuerbefreiung für Zuwendungen von der Erbschaftssteuer (vom 15./26. Mai 1926)
1 Die Regierungsrät e der Kantone Basel-Stad t und Zürich erklären sich damit einversta nden, dass Vermögenszuwendungen durch letzt willige Verfügungen ode r Schenkungen, die von Einwohnern des einen Kantons zugunsten des Staates, v on Gemeinden oder privaten Insti tutionen gemeinnützigen, religiösen oder wohltä tigen Charakters des andern Kantons gemacht werden, am Domizil des Erblassers oder Schenkers von der Erbschafts- ode r Schenkungssteuer oder deren ent sprechenden Abgaben befreit sein sollen. Die beiden Regierungen sind jederzeit unter Beobachtung einer Kündigungsfrist von se chs Monaten berechtigt , von dieser Verein barung zurückzutreten.
1 OS 33, 270 und GS IV, 528.
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