Bundesbeschluss über die Genehmigung einer Gebietsveränderung zwischen den Kantonen ... (132.211)
CH - Schweizer Bundesrecht

Bundesbeschluss über die Genehmigung einer Gebietsveränderung zwischen den Kantonen Bern und Freiburg

(Kantonswechsel der bernischen Gemeinde Clavaleyres) vom 18. Dezember 2020 (Stand am 1. Januar 2022)
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 53 Absatz 3 der Bundesverfassung¹, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 11. September 2020²,
beschliesst:
¹ SR 101 ² BBl 2020 7447
Art. 1
Die Gebietsveränderung zwischen den Kantonen Bern und Freiburg betreffend den Wechsel der Gemeinde Clavaleyres vom Kanton Bern zum Kanton Freiburg wird genehmigt.
Art. 2
¹ Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum.
² Steht zehn Tage nach Ablauf der Referendumsfrist fest, dass gegen den Beschluss kein Referendum zustande gekommen ist, so tritt der Beschluss am 1. Januar 2022 in Kraft.
³ Andernfalls bestimmt der Bundesrat das Inkrafttreten.
Datum des Inkrafttretens: 1. Januar 2022
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