Verordnung über die Zuständigkeit beim Verkehr mit Abfällen (712.444)
CH - ZH

Verordnung über die Zuständigkeit beim Verkehr mit Abfällen

1
712.444 Verordnung über die Zuständigkeit beim Verkehr mit Abfällen (vom 11. Januar 2006)
1 Der Regierungsrat beschliesst:

§ 1.

Als zuständige kantonale Be hörde gemäss der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen vom 22. Juni 2005
2 wird das Amt für Abfall, Wasser, Ener gie und Luft bezeichnet.

§ 2.

Diese Verordnung tritt auf den 1. März 2006 in Kraft. Die Verordnung über den Verkehr mi t Sonderabfällen (Zuständigkeits regelung) vom 11. März
1987 wird auf diesen Zeitpunkt aufgehoben.
1 OS 61, 12 ; Begründung siehe ABl 2006, 58 .
2 SR 814.610 .
Markierungen
Leseansicht