Verfügung der Gesundheitsdirektion über die Abgabeerschwerung von Paracodin an Jugendl... (812.3)
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Verfügung der Gesundheitsdirektion über die Abgabeerschwerung von Paracodin an Jugendliche

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812.3 Verfügung der Gesundheitsdirektion über die Abgabeerschwerung von Paracodin an Jugendliche (vom 30. Mai 2008)
1 Die Gesundheitsdirektion, gestützt auf Art. 68 a Abs. 3 der Verordnung über die Betäubungs mittel und die psychotropen Stoffe vom 29. Mai 1996
2 , verfügt: I. Paracodin (Sirup und Tropfen) darf an Personen, die das
18. Altersjahr noch nicht vollendet habe n, nur gegen ärztliches Rezept abgegeben werden. II. Diese Verfügung tritt am 1. Ju li 2008 in Kraft und ersetzt die Verfügung der Direktion des Gesundheitswesens über die Abgabe erschwerung von Optali don, Tonopan und Paracodin an Jugendliche vom 7. November 1980.
1 OS 63, 259 .
2 SR 812.121.1 .
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