Regierungsratsbeschluss betreffend Beitritt des Kantons Bern zum Interkantonalen Abkom... (945.5)
Regierungsratsbeschluss betreffend Beitritt des Kantons Bern zum Interkantonalen Abkom... (945.5)
Regierungsratsbeschluss betreffend Beitritt des Kantons Bern zum Interkantonalen Abkommen zur Ausführung koordinierter Kontrollen der Westschweizer Selbsteinkellerer
1 945.5 Regierungsratsbeschluss betreffend Beitritt des Kantons Bern zum Interkantonalen Abkommen zur Ausführung koordinierter Kontrollen der Westschweizer Selbsteinkellerer vom 10.11.2004 (Stand 23.03.2005) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 88 Absatz 4 der Kantonsverfassung 1 ) , auf Antrag der Volks wirtschaftsdirektion sowie der Gesundheits- und Fürsorgedirektion, beschliesst:
Art. 1
1 Der Kanton Bern tritt dem unter der BSG-Nummer 945.5-1 veröffentlichten In terkantonalen Abkommen zur Ausführung koordinierter Kontrollen der West schweizer Selbsteinkellerer vom April/Mai 2003 bei.
Art. 2
1 In der Beitrittsvereinbarung behält sich der Kanton Bern die Möglichkeit vor, zusätzlich zu den im Konkordat vorgesehenen Kontrollgebühren Gebühren nach kantonalem Recht zu erheben.
Art. 3
1 Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion wird ermächtigt, die im Anhang 2 zum Abkommen (BSG 945.??) wiedergegebene Beitrittsvereinbarung zu unter zeichnen.
Art. 4
1 Dieser Beschluss ist nach der Unterzeichnung der im Anhang 2 zum Abkom men (BSG 945.??) wiedergegebenen Beitrittsvereinbarung in die Bernische Amtliche Gesetzessammlung aufzunehmen. Bern, 10. November 2004 Im Namen des Regierungsrates Die Präsidentin: Egger-Jenzer Der Staatsschreiber: Nuspliger
1) BSG 101.1 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
05-30
945.5 2 Änderungstabelle - nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle
10.11.2004 23.03.2005 Erlass Erstfassung 05-30
3 945.5 Änderungstabelle - nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle Erlass 10.11.2004 23.03.2005 Erstfassung 05-30