Beschluss des Regierungsrates über die Besoldung der Lehrkräfte an internen hauswirtschaftlichen Versuchskursen für Mittelschülerinnen und Mittelschüler
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410.211 Beschluss des Regierungsrates über die Besoldung der Lehrkräfte an internen hauswirtscha ftlichen Versuchskursen für Mittelschülerinn en und Mittelschüler (vom 15. Mai 1991
1 Der Regierungsrat beschliesst: I. In internen hauswirtschaftlichen Versuchskursen für Mittel- schülerinnen und Mittelschüler werd en Internatsleiter/Werkenlehrer in Klasse 21 BVO
2 , Hauswirtschaftslehrerinnen/Internatsleiterinnen in Klasse 19 BVO
2 eingeteilt. II. Das Pensum der vollbeschäftigt en Hauswirtschaftslehrerinnen/ Internatsleiterinnen beträg t 26 Lektionen pro Woche. III. Die Besoldung der übrigen Lehrkräfte der hauswirtschaftli- chen Versuchskurse erfolgt gemä ss der Verordnung über die Besol- dungen der Lehrkräfte und die Leistungen des Staates vom 1. Dezember
1949
4 bzw. der Lehrerbesoldungsv erordnung vom 5. März 1986
3 . IV. Für die weiteren Anstellungsbedingungen gelten die Verord- nung über die Besoldung en der Lehrkräfte und die Leistungen des Staates vom 1. Dezember 1949
4 bzw. die Lehrer besoldungsverordnung vom 5. März 1986
3 sinngemäss. V. Die Überleitung von der bisher igen in die neue Besoldungs- ordnung richtet sich nach den Üb ergangsbestimmungen zur Änderung der Beamtenverordnung vom 28. März 1990
5 . Die Übergangsregelun- gen für die Lehrkräfte der Volksschule vom 15. Mai 1991 werden sinn- gemäss angewendet. VI. Dieser Beschluss tritt am 1. Juli 1991 in Kraft. VII. Veröffentlichung im Schulblatt des Kantons Zürich und in der Gesetzessammlung.
1 OS 51, 500.
2
177.11.
3
412.311.
4
413.411.
5 Vgl. OS 51, 399.
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