Verhandlungen über den Beitritt der Republik der Philippinen im Rahmen der Mul... (0.632.296.451)
CH - Schweizer Bundesrecht

Verhandlungen über den Beitritt der Republik der Philippinen im Rahmen der Multilateralen Handelsverhandlungen

Von der Bundesversammlung genehmigt am 19. März 1980² In Kraft getreten für die Schweiz am 1. Januar 1980 ¹  AS 1985 945 ; BBl 1980 I 877 ² Art. 1 Abs. 1 Bst. f des BB vom 19. März 1980 ( AS 1980 1558 )

Philippinische Liste der Konzessionen an die Schweiz

Tarifnummer

Beschreibung der Produkte

Ausgangs‑
zollsatz
%

Konzessionen:
gebundener
Zollsatz %

1) ex 33.04

Synthetische Aromastoffe und andere, für Medikamente, Nahrungsmittel, Getränke und damit verwandten Gebrauch

50

30

2) ex 84.11 A

Tragbare oder ortsfeste Luftkompressoren und Vakuumpumpen mit einer Freiluft­abgabe von über 33 Kubikfuss/min; Offene Kompressoren mit über 400 000 BTU/h; hermetisch versiegelte Kompressoren mit über 400 000 BTU/h; Luftpumpen

30

30

3) ex 84.11 B

Luftpumpen, Vakuumpumpen und Luft‑ oder Gaskompressorenteile

30

30

4) ex 84.11 C

Andere Vakuumpumpen und Luft- oder Gaskompressoren

50

50

5) ex 85.01 B

Generatoren (Dynamos, Wechselstrom­maschinen und Turbogeneratoren)

30

30

6) ex 85.19 B

Elektrische Geräte zum Schliessen und
Öffnen elektrischer Stromkreise, feste und variable Potentiometer, gedruckte Stromkreistafeln, ausser Schalter für elektrische Leitungen im Haushalt, Schalttafeln und
Bedienungsanlagen

50

50

Schweizerische Liste der Konzessionen an die Philippinen

Tarifnummer

Beschreibung der Produkte

Ausgangs‑
zollsatz

Fr.

Konzessionen:
gebundener
Zollsatz*
Fr.

1) 03.03.22

Crevetten

  20.–

18.–

2) 44.14.10

Holzfurniere und Sperrholzplatten usw.,
mit einer Dicke von 5 mm oder weniger, aus einem einzigen Holzblatt.

  16.–

14.–

3) 44.14.20

Anderes Holz, in der Längsrichtung gesägt, mit einer Dicke von 5 mm oder weniger,
andere als Furnier‑ und Sperrholzplatten

  45.–

38.–

4) 44.15.10

Sperrholz, über 10 mm

  12.–

  7.–

5) 44.15.20

Sperrholz, 10 mm oder weniger

  15.–

  9.–

6) 44.15.20

Anderes

  33.–

18.–

7) 44.24.01

Haushaltgeräte aus Holz

  40.–

30.–

8) 44.27.20

Innendekorationen aus Holz

120.–

83.–

*

Schweizer Franken pro 100 kg

Delegation der Philippinen

Genf, den 30. Juli 1979

für die Multilateralen

Handelsverhandlungen

S. E. Botschafter Arthur Dunkel

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement

3003 Bern

Herr Botschafter,
Ich beziehe mich auf Ihren Brief vom 16. Juli 1979 und beehre mich, Ihnen mitzuteilen, dass die Regierung der Philippinen die Liste der Produkte, die Ihrem Brief (als Anhang 2) beigefügt war, in ihren periodischen Überprüfungen der Möglichkeiten und in den entsprechenden Schritten zur weitern Liberalisierung berücksichtigen wird, ganz in Übereinstimmung mit der fortschreitenden Entwicklung ihrer Wirtschaft. Was die interne Verkaufssteuer betrifft, so wird diese Frage im Lichte des Beitrittsprotokolls der Philippinen zum GATT in Betracht gezogen werden.
Genehmigen Sie, Herr Botschafter, die Versicherung meiner vorzüglichen Hochachtung.

Wilfredo V. Vega
Botschafter

Chef der Delegation der Philippinen

Der Delegierte

Bern, den 16. Juli 1979

für Handelsverträge

S. E. Herrn Wilfredo V. Vega

Botschafter

Ständiger Vertreter beim GATT

Delegation der Philippinen

für die Multilateralen Handelsverhandlungen

17, rue Rothschild

1202 Genf

Herr Botschafter,
Im Namen der schweizerischen Behörden möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Schweiz es sehr begrüsste, dass die Regierung der Philippinen an den MTN teilnahm und im Laufe dieser Verhandlungen beschloss, dem GATT beizutreten.
In diesem Zusammenhang anerkennt die Schweiz die Zollkonzessionen, welche die Philippinen gewähren (Anhang 1) als ein Ergebnis der bilateralen Verhandlungen. Diese Konzessionen betreffen einige der Produkte, welche die Schweiz am 30. November 1978 als diejenigen bezeichnet hatte, die von Interesse für ihre Exporte nach den Philippinen sind. Deshalb betrachtet sie die Schweiz als wertvollen Beitrag zur Stabilisierung und Liberalisierung ihres Handels mit den Philippinen.
Was die übrigen Produkte anbelangt, für die gegenwärtig keine Offerte gemacht werden kann, beabsichtigt die Regierung der Philippinen diese (Anhang 2) in ihren periodischen Überprüfungen der Möglichkeiten und in den entsprechenden Schritten zur weitern Liberalisierung zu berücksichtigen, ganz in Übereinstimmung mit der fortschreitenden Entwicklung ihrer Wirtschaft.
Die Schweiz erwartet ebenfalls, dass die Diskriminierung ihrer Exportprodukte durch die interne Verkaufssteuer sobald als möglich beseitigt wird.
Genehmigen Sie, Herr Botschafter, die Versicherung meiner vorzüglichen Hochachtung.

Arthur Dunkel

Botschafter

Anhang 1

Liste der Konzessionen an die Schweiz

Tarifnummer

Beschreibung der Produkte

Ausgangs‑
zollsatz
%

Konzessionen:

1) ex 33.04

Synthetische Aromastoffe und andere, für Medikamente, Nahrungsmittel, Getränke und damit verwandten Gebrauch

50

30

2) ex 84.11 A

Tragbare oder ortsfeste Luftkompressoren und Vakuumpumpen mit einer Freiluft­abgabe von über 33 Kubikfuss/min; Offene Kompressoren mit über 400 000 BTU/h; hermetisch versiegelte Kompressoren mit über 400 000 BTU/h; Luftpumpen

30

30

3) ex 84.11 B

Luftpumpen, Vakuumpumpen und Luft‑ oder Gaskompressorenteile

30

30

4) ex 84.11 C

Andere Vakuumpumpen und Luft- oder Gaskompressoren

50

50

5) ex 85.01 B

Generatoren (Dynamos, Wechselstrom­maschinen und Turbogeneratoren)

30

30

6) ex 85.19 B

Elektrische Geräte zum Schliessen und
Öffnen elektrischer Stromkreise, feste und variable Potentiometer, gedruckte Stromkreistafeln, ausser Schalter für elektrische Leitungen im Haushalt, Schalttafeln und
Bedienungsanlagen

50

50

Anhang 2

Liste der Produkte, für welche die Schweiz ein besonderes Exportinteresse nach den Philippinen hat

0404

Käse und Quark

3901

Kondensations‑, Polykondensations‑ und Polyadditionserzeugnisse, modifiziert oder nicht, auch polymerisiert, linear oder vernetzt (Phenoplaste, Aminoplaste, Alkyde, Allylpolyester und andere ungesättigte Polyester, Silikone usw.)

3902

Polymerisations‑ und Mischpolymerisationserzeugnisse (Polyäthylen, Polytetrahaloäthylen, Polyisobutylen, Polystyrol, Polyvinylchlorid, Polyvinylacetat, Polyvinylchloracetat und andere Polyvinylderivate, Polyacryl‑ und Polymethacrylderivate, Cumaron‑Inden‑Harze usw.)

3907

Waren aus Stoffen der Nrn. 3901–3906

5101

Garne aus endlosen synthetischen und künstlichen Spinnstoffen, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf

5509

Andere Gewebe aus Baumwolle

5802

Andere Teppiche, auch konfektioniert; sogenannte Kelim, Karamanie, Sumak und ähnliche Teppiche, auch konfektioniert

5810

Stickereien am Stück, in Streifen oder in Motiven

6202

Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege, Küchenwäsche; Vorhänge, Gardinen und andere Gegenstände zur Innenausstattung

6402

Schuhe mit Laufsohlen aus Leder oder Kunstleder; Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk oder Kunststoff (ausgenommen Schuhe der Nr. 6401)

8515

Sende‑ und Empfangsgeräte für die Funktelephonie und die Funktelegraphie; Sende‑ und Empfangsgeräte für Rundfunk und Fernsehen (einschliesslich der Empfänger mit eingebautem Tonaufnahme‑ oder Ton­wiedergabegerät) und Fernsehkameras, Geräte für Funknavigation, Funkdetektion (Radar), Funkmessung und Funkfernsteuerung

9101

Taschenuhren, Armbanduhren und dergleichen (einschliesslich Stopp­uhren vom gleichen Typ)

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