Vollziehungsbestimmungen zum Kantonsratsbeschluss vom 1. Dezember 1975 über die Ausr... (177.231)
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    Vollziehungsbestimmungen zum Kantonsratsbeschluss vom 1. Dezember 1975 über die Ausrichtung von Teuerungszulagen an die Bezüger staatlicher Renten

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    177.231 Vollziehungsbestimmungen zum Kantonsratsbeschluss vom 1. Dezember 1975 über die Ausrichtung von Teuerungszulagen an die Bezüger staatlicher Renten (vom 7. Januar 1976)
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    Geltungsbereich

    § 1.

    Die vorliegenden Vollziehungs bestimmungen regeln die Bil dung der Rentner-Kategorien für die Bezüger von Renten und Teue rungszulagen als Rent ner der Beamtenversich erungskasse und für die jenigen als Rentner oder Ruhegehaltsbezüger de r übrigen staatlichen Zahlstellen.
    Rentenbezüger
    der Beamten-
    versicherungs-
    kasse

    § 2.

    1 Die Teuerungszulagen der bish erigen A- bis L-Rentner wer den in die Rente der B eamtenversicherungskasse eingebaut. Sie bilden den ab 1. Januar 1976 gültigen neuen Rentenbetrag. Als Grundlage für die Berechnung gilt der Renten- un d Teuerungszulagenbezug im Dezem ber 1975. Davon ausgenommen ist die im Dezember 1975 ausgerich tete Teuerungszulagennachzahlun g für das 2. Halbjahr 1975.
    2 Die Hinterbliebenenrenten der übernommenen Witwen- und Wai senstiftungen werden ebenfalls nach dem in Abs.
    1 festgelegten Grund satz umgerechnet.
    Rentner-
    Kategorie der
    Beamten-
    versicherungs-
    kasse

    § 3.

    Die ab 1. Januar 1976 gültigen Rentner-Kategorien beziehen sich auf die folgende n Pensionierungsdaten: Rentner-Kategorie 1: bis 31. Dezember 1970 Rentner-Kategorie 2:
    1. Januar–31. Dezember 1972 Rentner-Kategorie 3:
    1. Januar–31. Dezember 1973 Rentner-Kategorie 4:
    1. Januar–31. Dezember 1974 Rentner-Kategorie 5:
    1. Januar–31. Dezember 1975 Rentner-Kategorie 6: ab 1. Januar 1976
    Fälligkeit
    der Annuität
    zu Lasten
    der Staatskasse

    § 4.

    Die jährliche Annuität von Fr.
    13
    605
    000 ist auf den 1. Juli jeden Jahres, erstmals auf den 1. Ju li 1976, durch die Beamtenversiche- rungskasse der Staatskasse auf Konto 2555.656 zu belasten.
    Rentner-
    Kategorien
    der übrigen
    staatlichen
    Zahlstellen

    § 5.

    Für die übrigen staatlichen Zahl stellen, welche Teuerungszula gen auf staatlichen Renten oder Ru hegehältern ausrichten, bleiben die bisherigen Rentner-Kategorien A bis O bestehen. Neu dazu kommt die Kategorie P aus dem Jahre 1975.
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    177.231 Teuerungszulage an die Bezüger staatlicher Renten Neue Teuerungs- zulagen

    § 6.

    Der Regierungsrat gibt mit den auf 1. Januar bzw. 1. Juli neu festzusetzenden Teuerung szulagen jeweils auch die Gesamtansätze für jede Rentner-Kategorie bekannt. Inkrafttreten

    § 7.

    Diese Vollziehungsbestimmungen gelten mit Wirkung ab
    1. Januar 1976.
    1 OS 46, 27 und GS I, 590.
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