Beschluss über den kantonalen Anteil an der Abgeltung der stationären Leistungen von Sp... (800c)
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Beschluss über den kantonalen Anteil an der Abgeltung der stationären Leistungen von Spitälern und Geburtshäusern im Jahr 2013

Nr. 800c Beschluss über den kantonalen Anteil an der Abgeltung der stationären Leistungen von Spitälern und Ge burtshäusern im Jahr 2013 vom 13. März 2012 * Der Regierungsrat des Kantons Luzern, (Stand 1. Januar 2013) gestützt auf § 6b des Spitalgesetzes vom 11. September 2006
1 auf Antrag des Gesundheitsund Sozialdepartementes, , beschliesst:

§ 1

Kantonaler Anteil Der kantonale Anteil an der Abgeltung der stationären Leistungen von Spitälern und Geburtshäusern beträgt im Jahr 2013 50 Prozent.

§ 2

Inkraf ttreten Der Beschluss tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Er ist zu veröffentlichen. Luzern, 13. März 2012 Im Namen des Regierungsrates Die Präsidentin: Yvonne Schärli- Gerig Der Staatsschreiber: Lukas GreschBrunner * K 2012 760 und G 2012 80
1 SRL Nr. 800a
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