Prüfungsordnung über die Zwischenprüfung für Studierende an der Philosophischen Fa... (415.454.1)
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Prüfungsordnung über die Zwischenprüfung für Studierende an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich

1 Zwischenprüfung an der Philosophischen Fakultät
415.454.1
1. 10. 05 - 50 Prüfungsordnung über die Zwischenprüfung für Studierende an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich (vom 26. Februar 2001)
1 I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1.

Das Studium an der Philosophische n Fakultät gliedert sich in ein Grund- und ein Hauptstudium. Das Grundstudium dauert in der Re gel zwei bis vier Semester und wird im Hauptfach mit einer Zwis chenprüfung abgesc hlossen. Ihr Be stehen bildet die Voraussetzung für die Aufnahme des Hauptstudiums. Die Zwischenprüfungen werden in der Regel zweimal jährlich, mindestens aber einmal jährlich abgehalten. Die einzelnen Institute und Seminare können eine Zwischenprüfung auch für das Nebenfachstudium vors ehen. In diesem Fall ist diese Prü fungsordnung auch auf die entspr echenden Nebenfächer anwendbar.
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§ 2.

Die Institute und Seminare können an anderen Hochschulen abgelegte Prüfungen anerkennen u nd in diesem Fall auf Zwischen prüfungen ganz oder teilweise verzichten.

§ 3.

Wer in der Zwischenprüfung defi nitiv abgewiesen wird, kann dieses Fach für die Lizenziatsprüfung nicht mehr als Hauptfach wählen. Ein Weiterstudium eines Teilbere ichs des Hauptfachs als Neben fach ist nur im Bereich der be standenen Teilprüfungen möglich. Studierende, die an ei ner anderen Universitä t in einem Fach end gültig abgewiesen worden sind, werd en an der Universität Zürich zum entsprechenden Haupt- und Nebenf ach nicht mehr zugelassen. II. Anmeldung

§ 4.

Die Anmeldung zur Zwischenpr üfung erfolgt mit Anmelde formular auf dem Instituts- oder Seminarsekretariat.

§ 5.

Anmeldefristen und -verfahren werden von den Instituten und Seminaren bekannt gegeben und in den Informationsbroschüren, durch Aushang oder auf der Homepa ge der Institute und Seminare veröffentlicht.
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415.454.1 Zwischenprüfung an der Philosophischen Fakultät Bei der Anmeldung sind einzureichen: – der Nachweis über die bisherig en Semesterimma trikulationen, – die aktuelle Immatrikulation, – der Ausweis über die im Anhang für die einzelnen Fachrichtungen vorgeschriebenen besonderen Kenntnisse und Studienleistungen. Jede Prüfungsanmeldung ist verbindlich. Verspätete Anmeldungen werden, ausser in zwingenden Fäll en, nicht mehr entgegengenommen. III. Prüfung

§ 6.

Die Zwischenprüfung besteht aus mindestens zwei und höchs
- tens sechs Teilprüfungen, von denen eine schriftlich (Klausurarbeit oder Hausarbeit) sein muss.

§ 7.

Schriftliche Teilprüfungen da uern mindestens zwei Stunden, mündliche Teilprüfungen mindestens 20 Minuten.

§ 8.

Die Teilprüfungen sind frühesten s bei Beginn des 2. Semes
- ters und spätestens vor Beginn des 5. Semesters abzulegen.

§ 9.

Im Anhang werden für die ei nzelnen Fachrichtungen die Anzahl Teilprüfungen, deren Um fang und Gegenstand sowie der je
- weilige Zeitpunkt der Teilprüfungen festgelegt.

§ 10.

Die schriftlichen und mündliche n Prüfungen werden durch die Noten 6 bis 1 bewertet, wobei halb e Noten zulässig sind; 6 bedeutet die beste, 1 die geringste Leist ung. Noten unter 4 sind ungenügend. Nach der Notensitzung des Instit uts oder Seminars wird die unter
- schriebene Notenliste als Verf ügung der Kandidatin oder dem Kandi
- daten zugestellt.

§ 11.

Die Zwischenprüfung ist bestan den, wenn in jeder Teilprü
- fung mindestens die Note 4 erreicht wurde. Ist das Ergebnis einer Teilprüf ung ungenügend, muss die Kandi
- datin oder der Kandidat die betreffe nde Teilprüfung spätestens am übernächsten Prüfungstermin wieder holen. Nicht bestandene Teilprü
- fungen können nur einm al wiederholt werden.

§ 12.

Ist auch die Wiederholungsprü fung ungenügend oder tritt die Kandidatin oder der Kandidat ohne zwingenden Grund nicht am übernächsten Termin zur Wiederholungsprüfung an, so wird sie oder er im betreffenden Haupt- und Nebenfach endgültig abgewiesen.
3 Zwischenprüfung an der Philosophischen Fakultät
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1. 10. 05 - 50 Dasselbe gilt für den Fall, dass der erste Ve rsuch der ersten Teilprü fung nicht an dem im Anhang festge legten Zeitpunkt absolviert wird. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen gemäss §
5 und §
14.

§ 13.

Sollte sich während oder nach einer Prüfung ergeben, dass eine Kandidatin oder ein Kandidat in einer Prüfung über unerlaubte Hilfen verfügt hat, so ist durch Beschluss des Instituts oder Seminars die Zwischenprüfung als nicht bestanden und ein allenfalls ausgestell ter Ausweis als ungültig zu erklären. IV. Verschiebung bzw. Abmeldung

§ 14.

Tritt vor Beginn der Zwische nprüfung bzw. einer Teilprü fung ein zwingender Verhinderungsg rund ein, ist ein begründetes Ver schiebungsgesuch einzureichen. Tritt ein gleichartiger Verhinder ungsgrund während einer Teilprü fung ein, ist dies unverzüglich noch während der laufenden Prüfung mitzuteilen. Das Verschiebungsgesuch bzw. di e Abmeldung ist zusammen mit den entsprechenden Bestätigungen schriftlich einzureichen. Gesund heitlich bedingte Absenzen sind mittels ärztlichem Zeugnis zu be legen. Erfolgt die Ab meldung während einer laufenden Teilprüfung, so ist eine schriftliche Bestätigung nachzureichen.

§ 15.

Bleibt eine Kandidatin oder ein Kandidat ohne genehmigte Verschiebung oder ohne zwingenden Verhinderungs- oder Abbruchs grund einer Prüfung fern oder setzt ei ne begonnene Klausur nicht fort, so gilt diese Teilprüfung als nicht bestanden. V.
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§ 16.

2 VI. Übergangsbestimmungen

§ 17.

Diese Prüfungsordnung tritt auf Beginn des Wintersemes ters 2001/02 in Kraft. Sie findet Anwendung auf alle St udierenden, die das Grundstu dium im Wintersemester 2001/0
2 oder später au fgenommen haben.
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415.454.1 Zwischenprüfung an der Philosophischen Fakultät

§ 18.

Das Reglement über die Zwisc henprüfung für Studierende mit Hauptfach Psychologie vom 14. Juli 1992 wird auf Beginn des Wintersemesters 2001/02 aufgehoben. Studierende mit Hauptfach Psychol ogie, die ihr Studium vor die
- sem Datum aufgenommen haben und di e erste bzw. zweite Zwischen
- prüfung bereits einmal ohne Erfolg absolviert haben, legen die Wie
- derholungsprüfung nach alter Ordnung ab. Ansonsten gilt auch für sie ab Wintersemester 2001/02 die ne ue Prüfungsordnung, wobei die Frist gemäss §
8 mit Inkrafttreten der Prüfung sordnung zu laufen beginnt.

§ 19.

Das Reglement über die Zwisc henprüfung für Studierende mit Hauptfach Publizisti kwissenschaft an der Un iversität Zürich vom
18. September 1999 wird auf Beginn des Wintersemesters 2001/02 auf
- gehoben. Für Studierende mit Hauptfach P ublizistikwissens chaft, die ihr Studium vor diesem Datum aufgenommen haben, gilt ab Wintersemes
- ter 2001/02 die Prüfungsordnung übe r die Zwischenprüfung für Studie
- rende an der Philosophischen Fakultät.

§ 20.

Kann das Grundstudium aus Gründe n, die die Fakultät zu vertreten hat, nicht innert der in §
1 Abs. 2 vorgesehenen Frist ab
- geschlossen werden, kann ein Gesuch um vorzeitige Aufnahme des Hauptstudiums gestellt werden.
1 OS 56, 559 .
2 Aufgehoben durch URB vo m 30. April 2001 ( OS 56, 711 ). In Kraft seit Wintersemester 2001/2002.
3 Fassung gemäss URB vom 30. August 2002 ( OS 57, 279 ). In Kraft seit 1. Ok
- tober 2002.
4 Eingefügt durch URB vom 2. Juni 2003 ( OS 58, 124 ). In Kraft seit 1. Juli 2003.
5 Fassung gemäss URB vom 2. Juni 2003 ( OS 58, 124 ). In Kraft seit 1. Juli 2003.
6
- tober 2003.
7 Fassung gemäss URB vom 31. Januar 2005 ( OS 60, 283 ). In Kraft seit 1. Januar
2005.
8 Eingefügt durch URB vom 31. Januar 2005 ( OS 60, 283 ). In Kraft seit 1. Januar
2005.
5 Zwischenprüfung an der Philosophischen Fakultät
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1. 10. 05 - 50 Anhang zur Prüfungsordnung über die Zwischenprüfung für Studierende in den Hauptfächern der Philosophischen Fakultät Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Allgemeine Geschi chte an der Universität Zürich
Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteh t aus zwei Teilprüfungen.
Umfang
und Gegenstand
der beiden
Teilprüfungen

§ 2.

Die erste Teilprüfung besteht wahlweise aus einer schrift lichen Hausarbeit in Geschichte de r Neuzeit (zu verfassen innerhalb einer Frist von sechs Wochen) oder aus einer zweistündigen Klausur in Geschichte der Neuzeit. Die zweite Teilprüfung besteht au s einer schriftlichen Hausarbeit in wahlweise Alter Geschichte oder Geschichte des Mittelalters (zu verfassen innerhalb einer Frist von sechs Wochen) oder einer zwei stündigen Klausur in wahl weise Alter Gesc hichte oder Geschichte des Mittelalters. Wurde für die erste Teilprüfung eine Klausur gewählt, be steht die zweite Teilprüfung aus ei ner Hausarbeit, wurde für die erste Teilprüfung eine Hausarbeit gewählt , besteht die zweite Teilprüfung aus einer Klausur.
Zeitpunkt
der beiden
Teilprüfungen

§ 3.

Die 1. Teilprüfung findet im 2. Semester statt. Die 2. Teilprüfung findet im
3. oder 4. Semester statt.
Anmeldung
zur Zwischen
-
prüfung,
besondere
Bestimmungen

§ 4.

Das Bestehen der ersten Teil prüfung ist Voraussetzung für die zweite Teilprüfung. lÄäáÖ~íçêáëÅÜÉ=píìÇáÉåäÉáëíìåÖÉå Grundstudium: 1. Semester – Proseminar «Einführung in das Studium der Geschichte, Teil I» Propädeutische Übungen Grundstudium: 2. Semester – Proseminar «Einführung in das St udium der Geschichte, Teil II» oder – Proseminar «Einführung in die alte Geschichte» Propädeutische Übungen
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415.454.1 Zwischenprüfung an der Philosophischen Fakultät Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Schweizerges chichte und schweizerische Verfassungskunde an de r Universität Zürich Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteht aus zwei Teilprüfungen. Umfang und Gegenstand der beiden Teilprüfungen

§ 2.

Die erste Teilprüfung besteht wahlweise aus einer schrift
- lichen Hausarbeit in Geschichte der Neuzeit (zu verfassen innerhalb einer Frist von sechs Wochen) oder aus einer zweistündigen Klausur in Geschichte der Neuzeit. Die zweite Teilprüfung besteht au s einer schriftlichen Hausarbeit in wahlweise Alter Geschichte oder Geschichte des Mittelalters (zu verfassen innerhalb ei ner Frist von sechs Wochen) oder einer zwei
- stündigen Klausur in wahlweise Alter Geschichte oder Geschichte des Mittelalters. Wurde für die erste Teilprüfung eine Klausur gewählt, be
- steht die zweite Teilprüfung aus ei ner Hausarbeit, wurde für die erste Teilprüfung eine Hausarbeit gewähl t, besteht die zweite Teilprüfung aus einer Klausur. Zeitpunkt der beiden Teilprüfungen

§ 3.

Die 1. Teilprüfung findet im 2. Semester statt. Die 2. Teilprüfung findet im
3. oder 4. Semester statt. Anmeldung zur Zwischen prüfung, besondere Bestimmungen

§ 4.

Das Bestehen der ersten Teil prüfung ist Voraussetzung für die zweite Teilprüfung. lÄäáÖ~íçêáëÅÜÉ=píìÇáÉåäÉáëíìåÖÉå Grundstudium: 1. Semester – Proseminar «Einführung in das Studium der Geschichte, Teil I» Propädeutische Übungen Grundstudium: 2. Semester – Proseminar «Einführung in das St udium der Geschichte, Teil II» oder – Proseminar «Einführung in die alte Geschichte» Propädeutische Übungen
7 Zwischenprüfung an der Philosophischen Fakultät
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1. 10. 05 - 50 Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Alte Geschichte an der Universität Zürich
Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteh t aus zwei Teilprüfungen.
Umfang
und Gegenstand
der beiden
Teilprüfungen

§ 2.

Die erste Teilprüfung besteht wahlweise aus einer schrift lichen Hausarbeit in Alter Geschich te (zu verfassen innerhalb einer Frist von sechs Wochen) oder aus ei ner zweistündigen Klausur in Alter Geschichte. Die zweite Teilprüfung besteht au s einer schriftlichen Hausarbeit in wahlweise Geschichte der Neuzeit oder Gesc hichte des Mittelalters (zu verfassen innerhalb einer Frist von sechs Wochen) oder einer zwei stündigen Klausur in wahlweise Ge schichte der Neuzeit oder Ge schichte des Mittelalters. Wurde für die erste Teilprüfung eine Klausur gewählt, besteht die zweite Teilpr üfung aus einer Hausarbeit, wurde für die erste Teilprüfung eine Hausar beit gewählt, besteht die zweite Teilprüfung aus einer Klausur.
Zeitpunkt
der beiden
Teilprüfungen

§ 3.

Die 1. Teilprüfung findet im 2. Semester statt. Die 2. Teilprüfung findet im
3. oder 4. Semester statt.
Anmeldung
zur Zwischen
-
prüfung,
besondere
Bestimmungen

§ 4.

Das Bestehen der ersten Teil prüfung ist Voraussetzung für die zweite Teilprüfung. lÄäáÖ~íçêáëÅÜÉ=píìÇáÉåäÉáëíìåÖÉå Grundstudium: 1. Semester – Proseminar «Einführung in die alte Geschichte» Propädeutische Übungen Grundstudium: 2. Semester – Proseminar nach freier Wahl Propädeutische Übungen
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415.454.1 Zwischenprüfung an der Philosophischen Fakultät Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Osteuropäische Gesc hichte an der Universität Zürich Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteht aus zwei Teilprüfungen. Umfang und Gegenstand der beiden Teilprüfungen

§ 2.

Die erste Teilprüfung besteht wahlweise aus einer schrift
- lichen Hausarbeit in Geschichte der Neuzeit (zu verfassen innerhalb einer Frist von sechs Wochen) oder aus einer zweistündigen Klausur in Geschichte der Neuzeit. Die zweite Teilprüfung besteht au s einer schriftlichen Hausarbeit in Geschichte des Mittelalters (zu verfassen innerhalb einer Frist von sechs Wochen) oder einer zweistündi gen Klausur in Geschichte des Mittelalters. Wurde für die erste Teilprüfung eine Klausur gewählt, be
- steht die zweite Teilprüfung aus ei ner Hausarbeit, wurde für die erste Teilprüfung eine Hausarbeit gewähl t, besteht die zweite Teilprüfung aus einer Klausur. Zeitpunkt der beiden Teilprüfungen

§ 3.

Die 1. Teilprüfung findet im 2. Semester statt. Die 2. Teilprüfung findet im
3. oder 4 Semester statt. Anmeldung zur Zwischen prüfung, besondere Bestimmungen

§ 4.

Das Bestehen der ersten Teil prüfung ist Voraussetzung für die zweite Teilprüfung. lÄäáÖ~íçêáëÅÜÉ=píìÇáÉåäÉáëíìåÖÉå Grundstudium: 1. Semester – Proseminar «Einführung in das Studium der Geschichte, Teil I» Propädeutische Übungen Grundstudium: 2. Semester – Proseminar «Einführung in das Studium der Geschichte, Teil II» Propädeutische Übungen
9 Zwischenprüfung an der Philosophischen Fakultät
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1. 10. 05 - 50 Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Wirtschaftsgeschichte in Verbindung mit Sozialökonomie an der Universität Zürich
Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteh t aus zwei Teilprüfungen.
Umfang
und Gegenstand
der beiden
Teilprüfungen

§ 2.

Eine zweistündige Klausur in Volkswirtschaftslehre I Eine zweistündige Klausur in Volkswirtschaftslehre II
Zeitpunkt
der beiden
Teilprüfungen

§ 3.

Die Teilprüfungen «Volkswirtscha ftslehre I und II» erfolgen frühestens nach dem 2. Semester und spätestens vor Beginn des 5. Se mesters. Durchführung durch die Wirtschaftswissenschaftliche Fakul tät.
Anmeldung
zur Zwischen
-
prüfung,
besondere
Bestimmungen

§ 4.

Vgl. die Bestimmungen über die Vorprüfung an der Wirt schaftswissenschaftlichen Fakultät. lÄäáÖ~íçêáëÅÜÉ=píìÇáÉåäÉáëíìåÖÉå Grundstudium: 1. Semester – Proseminar «Einführung in das Studium der Geschichte, Teil I» Propädeutische Übungen Grundstudium: 2. Semester – Proseminar «Einführung in das St udium der Geschichte, Teil II» Propädeutische Übungen Grundstudium: – Zwei Vorlesungen Volkswirtschaf tslehre I (Mikroökonomie I und II) Mit Übungen – Zwei Vorlesungen Volkswirtsch aftslehre II (Makroökonomie I und II) Mit Übungen
415.454.1 Zwischenprüfung an der Philosophischen Fakultät Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Ur- und Frühgeschichte an der Universität Zürich Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteht aus zwei Teilprüfungen. Umfang und Gegenstand der beiden Teilprüfungen

§ 2.

6 Die erste Teilprüfung besteht aus einer dreiviertelstündigen mündlichen Prüfung zu Quellenkunde und Methodenlehre (Prosemi
- nare, Vorlesungen, Übungen). Zur Vo rbereitung steht eine Literatur
- liste zu Verfügung. Die zweite Teilprüfung besteht au s einer zweistündigen Klausur zu Materialkunde und Chronologie. Ge prüft wird der in vier Grund
- kursen behandelte Stoff. Zeitpunkt der beiden Teilprüfungen

§ 3.

6 Die beiden Teilprüfungen finden am Ende des 4. Semesters statt. Beide Teilprüfungen können frühestens nach einem Semester wiederholt werden. Übergangs bestimmung

§ 4.

6 Für Studierende, die ihr Studi um vor dem Wintersemester
2003/2004 aufgenommen haben, gilt di e bisherige Fassung vom 26. Feb
- ruar 2001. lÄäáÖ~íçêáëÅÜÉ=píìÇáÉåäÉáëíìåÖÉå S Grundstudium: 1. bis 4. Semester – Vier Grundkurse Aktive Mitarbeit – Drei Proseminare Zwei Vorträge – Eine schriftliche Arbeit – Zwei praxisorientierte Ve ranstaltungen / Praktika
Zwischenprüfung an der Philosophischen Fakultät
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1. 10. 05 - 50 Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Klassische Archäologie an der Universität Zürich
Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteh t aus zwei Teilprüfungen.
Umfang
und Gegenstand
der beiden
Teilprüfungen

§ 2.

Die erste Teilprüfung besteht aus einer schriftlichen Haus arbeit aus dem Gebiet der klassischen Antike, die innerhalb von drei Monaten zu verfassen ist. Die zweite Teilprüfung besteht aus einer einstündigen mündlichen Prüfung. Prüfungsgebiet ist eine von den Kandidierenden frei ge wählte Epoche der klassische n Antike gemäss Studienordnung.
Zeitpunkt
der beiden
Teilprüfungen

§ 3.

Die beiden Teilprüfungen fi nden im 4. Semester statt. lÄäáÖ~íçêáëÅÜÉ=píìÇáÉåäÉáëíìåÖÉå Grundstudium: 1. bis 4. Semester – Vier Proseminare Zwei Proseminararbeiten
415.454.1 Zwischenprüfung an der Philosophischen Fakultät Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Geschich te der Kunst des Mitte lalters und der Neuzeit an der Universität Zürich Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteht aus zwei Teilprüfungen. Umfang und Gegenstand der beiden Teilprüfungen

§ 2.

Eine Teilprüfung besteht aus einer zweistündigen schrift
- lichen Prüfung. Verlangt werden Kenntnisse in der Geschichte der Architektur, der Malerei, der Pl astik und des Kuns thandwerks im Mittelalter, in der Neuzeit und in der Moderne sowie Grundlagen kunstwissenschaftliche r Methodologie. Zur Vo rbereitung steht den Studierenden eine Litera turliste zur Verfügung. Die andere Teilprüfung besteh t aus einer halbstündigen münd
- lichen Prüfung. Thema nach Absp rache aus den oben genannten Bereichen. Prüfungs termine der beiden Teilprüfungen

§ 3.

6 Die beiden Teilprüfungen fi nden vor Beginn des 5. Semes
- ters statt. Anmeldung zur Zwischen prüfung, besondere Bestimmungen

§ 4.

Das Bestehen der ersten Teil prüfung ist Voraussetzung für die zweite Teilprüfung. lÄäáÖ~íçêáëÅÜÉ=píìÇáÉåäÉáëíìåÖÉå Grundstudium: 1. bis 4. Semester – Vier Proseminare Vier Proseminararbeiten (Vortrag und schriftliche Arbeit), ein Refe
- rat (kleiner Beitrag) – Einführungskurs – Besuch einer praxisorientierten Übung
Zwischenprüfung an der Philosophischen Fakultät
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1. 10. 05 - 50 Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Kunstgeschichte Osta siens an der Universität Zürich
Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteh t aus zwei Teilprüfungen.
Umfang
und Gegenstand
der beiden
Teilprüfungen

§ 2.

Eine Teilprüfung besteht aus einer zweistündigen schrift lichen Prüfung zur kunstwissensch aftlichen Methodologie; zur Ent wicklung der chinesischen und japa nischen Architektur, Plastik, Male rei, Graphik, Schriftkunst und des Kunsthandwerks; zu allgemeinen Kenntnissen der Archäologie, Lande skunde, der ostasiatischen Kul turen, Religionen, Phil osophie und Geschichte. Die andere Teilprüfung besteht aus einer halbstündigen münd lichen Prüfung zum Stoff de r besuchten Proseminare.
Zeitpunkt
der beiden
Teilprüfungen

§ 3.

Die beiden Teilprüfungen fi nden zwischen dem Ende des
3. und dem Beginn des 5. Semesters statt.
Anmeldung
zur Zwischen
-
prüfung,
besondere
Bestimmungen

§ 4.

Nachweis von Sprachkenntnissen und Lesefähigkeit des Chinesischen und/oder Japanischen. lÄäáÖ~íçêáëÅÜÉ=píìÇáÉåäÉáëíìåÖÉå Grundstudium: 1. bis 4. Semester – Drei Proseminare Aktive Mitarbeit – Einführungskurs
415.454.1 Zwischenprüfung an der Philosophischen Fakultät Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Musikwissenscha ft an der Universität Zürich
3 Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteht aus drei Teilprüfungen. Umfang und Gegenstand der drei Teilprüfungen

§ 2.

Die drei Teilprüfungen umfassen eine zweistündige schriftliche Prüfung zur Notationskunde, eine zweistündige schriftliche Prüfung zur Tonsatzlehre (Harmonielehre/K ontrapunkt) und eine halbstündige mündliche Prüfung zu ausgewählt en Themengebieten der Musikge
- schichte. Zeitpunkt der drei Teilprüfungen

§ 3.

Die Prüfungen werden früheste ns am Beginn des 2., spätes
- tens vor Beginn des 5. Semester s abgenommen. Die mündliche Prü
- fung ist als letzte der dr ei Teilprüfungen abzulegen. Übergangs bestimmung

§ 4.

Studierende, die sich vor de m Wintersemester 2002/2003 immatrikuliert haben, können sich nach der bisherigen Fassung vom
26. Februar 2001 prüfen lassen. lÄäáÖ~íçêáëÅÜÉ=píìÇáÉåäÉáëíìåÖÉå Grundstudium: 1. bis 4. Semester Propädeutik – Einführung in die Musikwissenschaft – Harmonielehre I und II Wöchentliche schriftliche Aufgaben – Kontrapunkt I und II Wöchentliche schriftliche Aufgaben – Grundkursus Musikgesch ichte (bis 1600) – Notationskunde (Mensuralnotation) Proseminare Fünf Proseminare aus unterschiedl ichen Gebieten, davon mindestens eines aus der Zeit vor 1600 und ei n weiteres notationskundliches – Einführung in die mu sikalische Analyse Schriftliche Abschlussarbeit – Zwei Proseminare Schriftliche Seminararbeiten – Te i l n a h m e Vorlesungen Vier Vorlesungen aus unterschiedlichen Gebieten
Zwischenprüfung an der Philosophischen Fakultät
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1. 10. 05 - 50 Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Allgemeine Sprachwissenschaft an der Universität Zürich
Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteh t aus zwei Teilprüfungen.
Umfang
und Gegenstand
der beiden
Teilprüfungen

§ 2.

Die erste Teilprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung von zwei Stunden. Prüfungsstoff sind die Themen der zweisemestrigen Einführung, insbesondere Grundlag en der Phonologie, Morphologie, Syntax sowie Typologie. Die zweite Teilprüfung besteht au s einer schriftlichen Prüfung von zwei Stunden. Prüfungsstoff sind zwei Themen aus den im Grund studium besuchten Prosem inaren und Vorlesungen.
Zeitpunkt
der beiden
Teilprüfungen

§ 3.

Die 1. Teilprüfung findet nach dem 2. Semester statt. Die 2. Teilprüfung findet am Ende des 4. Semesters statt.
Anmeldung
zur Zwischen
-
prüfung,
besondere
Bestimmungen

§ 4.

Für die Anmeldung zur zweiten Teilprüfung: – Ausweis über die besta ndene erste Teilprüfung, – Nachweis von Kenntnissen einer nicht-indoeuropäischen Sprache. lÄäáÖ~íçêáëÅÜÉ=píìÇáÉåäÉáëíìåÖÉå Grundstudium: 1. und 2. Semester – Proseminar «Einführung in die Allgemeine Sprac hwissenschaft I» Schriftliche Prüfung – Proseminar «Einführung in die A llgemeine Sprachw issenschaft II» Mündliches Referat Grundstudium: 3. und 4. Semester – Zwei Proseminare Eines mit einer schriftlichen Ar beit, eines mit einem mündlichen Referat – Zwei Vorlesungen – Zwei Übungen; mit schriftlicher Prüfung
415.454.1 Zwischenprüfung an der Philosophischen Fakultät Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Englische Sprac h- und Literaturwissenschaft an der Universität Zürich Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteht aus zwei Teilprüfungen. Umfang und Gegenstand der beiden Teilprüfungen

§ 2.

Die beiden Teilprüfungen bestehen aus je einer dreistün
- digen schriftlichen Klausur in Spr achwissenschaft und in Literatur
- wissenschaft. Zeitpunkt der beiden Teilprüfungen

§ 3.

Die beiden Teilprüfungen finde n am Ende des 4. Semesters statt. Anmeldung zur Zwischen prüfung, besondere Bestimmungen

§ 4.

Für die Anmeldung zu de n beiden Teilprüfungen: – Die erfolgreich abgelegte Prüf ung in englischer Sprachbeherr
- schung («Sprachakzess»). lÄäáÖ~íçêáëÅÜÉ=píìÇáÉåäÉáëíìåÖÉå Grundstudium: 1. und 2. Semester – Proseminar «Introduction to Phone tics and Phonology for Students of English» Schriftliche Prüfung – Proseminar «Introduction to Ol d and Middle English (Part I–II)» Mündliche Prüfung am Ende des zweiten Teils – Proseminar «The Study of Engl ish Literature, An Introduction, (Part I–II)» Grundstudium: 3. und 4. Semester – Proseminar «Introduction to Linguistics (Part I–II)» Mindestens eine Proseminararbeit – Proseminar «The Study of Engl ish Literature, An Introduction, (Part III–IV)»
Zwischenprüfung an der Philosophischen Fakultät
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1. 10. 05 - 50 Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Französische Spr ach- und Literaturwissenschaft an der Universität Zürich
Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteh t aus drei Teilprüfungen.
Umfang
und Gegenstand
der drei
Teilprüfungen

§ 2.

Eine zweistündige schriftliche Prüfung in synchroner Sprach wissenschaft. Eine halbstündige mündliche Prüf ung in diachroner Sprachwissen schaft und mittelalterlicher Literatur. Eine halbstündige mündliche Pr üfung in moderner Literatur wissenschaft.
Zeitpunkt
der drei
Teilprüfungen

§ 3.

Die Teilprüfung in synchroner Sprachwissenschaft kann nach dem Besuch des Pr oseminars «Einführung in die allgemeine Phonetik und Phonologie» und der beiden Pros eminare in synchroner Linguistik ab dem dritten Semester abgelegt werden. Die anderen Teilprüfungen sind vor Beginn des 5. Semesters ab zulegen.
6 lÄäáÖ~íçêáëÅÜÉ=píìÇáÉåäÉáëíìåÖÉå Grundstudium: – Ein Proseminar «Einführung in die allgemeine Phonetik und Phonologie» Schriftliche Prüfung – Ein Proseminar «Introduc tion à l’ancien français» Schriftliche Prüfung – Zwei Proseminare in synchroner Linguistik («Proséminaires I et II») Eines mit einer schriftliche n Arbeit, eines mit Referat – Ein Proseminar in diachroner Li nguistik («Proséminaire III») – Eine Vorlesung «Introduction à la littérature française du moyen âge» Schriftliche Prüfung – Ein Proseminar über mittelalterliche Literatur Schriftliche Arbeit – Zwei Proseminare über Literatur seit dem 16. Jahrhundert («Lit térature française moderne I et II») Mit schriftlichen Arbeiten
415.454.1 Zwischenprüfung an der Philosophischen Fakultät Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Italienische Spr ach- und Literaturwissenschaft an der Universität Zürich Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteh t aus drei Teilprüfungen. Umfang und Gegenstand der drei Teilprüfungen

§ 2.

Eine halbstündige mündliche Prüfung in Sprachwissenschaft. Eine halbstündige mündliche Prüf ung in Literaturwissenschaft. Eine zweistündige schriftliche Prüf ung, nach Wahl des Prüflings in Sprach- oder Literaturwissenschaft. Zeitpunkt der drei Teilprüfungen

§ 3.

6 Die Teilprüfungen müssen vor Beginn des 5. Semesters ab
- gelegt werden. Alle Teilprüfung en können frühestens nach einem Semester wiederholt werden. lÄäáÖ~íçêáëÅÜÉ=píìÇáÉåäÉáëíìåÖÉå Grundstudium: 1. bis 4. Semester – Ein Proseminar «Einführung in die allgemeine Phonetik und Phonologie» Schriftliche Prüfung – Ein Proseminar in sync hroner Sprachwissenschaft Prüfung – Ein Proseminar in diac hroner Sprachwissenschaft Prüfung – Ein weiterführendes Prosem inar in Sprachwissenschaft – Drei Proseminare in Literaturwissenschaft (I–III) Je eine schriftliche Arbeit – Ein Mittelseminar in Literaturwissenschaft Schriftliche Arbeit
Zwischenprüfung an der Philosophischen Fakultät
415.454.1
1. 10. 05 - 50 Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Spanisc he Sprach- und Literaturwissenschaft an der Universität Zürich
Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteh t aus drei Teilprüfungen.
Umfang
und Gegenstand
der drei
Teilprüfungen

§ 2.

Eine halbstündige mündliche Prüfung in Sprac hwissenschaft. Eine halbstündige mündliche Prüf ung in Literaturwissenschaft. Eine zweistündige schriftliche Prüf ung, nach Wahl des Prüflings in Sprach- oder Litera turwissenschaft.
Prüfungs
-
termine der drei
Teilprüfungen

§ 3.

6 Die Teilprüfungen müssen vor Beginn des 5. Semesters ab gelegt werden. Alle Teilprüfungen können frühestens nach einem Semester wiederholt werden. lÄäáÖ~íçêáëÅÜÉ=píìÇáÉåäÉáëíìåÖÉå Grundstudium: 1. bis 4. Semester – Ein Proseminar «Einführung in die allgemeine Phonetik und Phonologie» Schriftliche Prüfung – Ein Proseminar «Aspecto s de lingüística española» Prüfung – Ein weiteres Proseminar in spanischer Sprachwissenschaft Schriftliche Arbeit – Ein Proseminar über mittelalterliche Literatur Schriftliche Arbeit – Proseminar I, Poética y retórica Schriftliche Arbeit – Proseminar II, Análisis del discurso literario Schriftliche Arbeit – Ein Mittelseminar in neuerer spanischer Literatur Schriftliche Arbeit
415.454.1 Zwischenprüfung an der Philosophischen Fakultät Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Slavische Sprac h- und Literaturwissenschaft an der Universität Zürich Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteht aus zwei Teilprüfungen. Umfang und Gegenstand der beiden Teilprüfungen

§ 2.

Die erste Teilprüfung besteht aus einer zweistündigen schrift
- lichen Prüfung. Die zweite Teilprüfung besteht aus einer dreissigminütigen münd
- lichen Prüfung. Gegenstand der Te ilprüfungen sind die Spr achwissenschaft und die Literaturwissenschaft. Den Kandidierenden steht es frei, zu wählen, welches Teilgebiet sie schriftlich, welches sie mündl ich ablegen wollen. Zeitpunkt der beiden Teilprüfungen

§ 3.

Die beiden Teilprüfungen sind am Ende des 4. Semesters abzulegen. Anmeldung zur Zwischen prüfung, besondere Bestimmungen

§ 4.

Zur Anmeldung ist eine mündliche und schriftliche Sprach
- prüfung Voraussetzung. lÄäáÖ~íçêáëÅÜÉ=píìÇáÉåäÉáëíìåÖÉå Grundstudium: 1. bis 4. Semester – Proseminar «Einführung in die Sprachwissenschaft» Klausur – Proseminar «Einführung in die Literaturwissenschaft» Schriftliche Proseminararbeit – Proseminar «Einführung ins Altkirchenslavische» Klausur – Eine Übung zur slavischen Sprachwissenschaft Schriftliche Arbeit – Eine Übung oder ein Proseminar zur slavischen Literaturwissen
- schaft Schriftliche Arbeit
Zwischenprüfung an der Philosophischen Fakultät
415.454.1
1. 10. 05 - 50 Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Deutsche Sprac h- und Literaturwissenschaft an der Universität Zürich
3
Grundsatz

§ 1.

6 Die Zwischenprüfung besteht aus vier Teilprüfungen.
Umfang
und Gegenstand
der vier
Teilprüfungen

§ 2.

6 Eine zweistündige schriftliche Klausur in Älterer deutscher Literatur. Eine dreivier telstündige mündlic he Prüfung in Neuerer deutscher Literatur. Zwei zweistündige schriftliche Teilp rüfungen in Linguistik; nämlich – eine zweistündige Teilprüfung zum Kurs «Einführung in die germa nistische Sprachwissenschaft I (synchron-gegenwartssprachlich)», sowie – eine zweistündige Teilprüfung zum Kurs «Einführung in die germa nistische Sprachwissenschaft II (diachron-sprachgeschichtlich)».
Zeitpunkt
der vier
Teilprüfungen

§ 3.

6 Die einzelnen Teilprüfunge n müssen vor dem Beginn des
5. Semesters abgelegt werden.
Übergangs
-
bestimmung

§ 4.

7 Für Studierende, die ihr Studium bis zum Wintersemester
2002/2003 aufgenommen haben, gilt die Fassung vom 26. Februar 2001. Für Studierende, die ihr Studium im Wintersemester 2002/2003 oder im Sommersemester 2003 aufgenom men haben, gilt die Fassung vom
30. August 2002. Für Studierende, di e ihr Studium im Wintersemester
2003/2004 oder im Sommersemester 2004 aufgenommen haben, gilt die Fassung vom 29. September 2003. Alle Studierenden, die ihr Studiu m vor dem Wintersemester 2004/
2005 aufgenommen haben, können ih re Zwischenprüfung noch gemäss obigen Übergangsbestimmungen ablege n, sofern sie mit den Prüfungen bis Ende Sommersemester 2006 beginnen. Wiederholungen erfolgen nach de n Bestimmungen, die für den ers ten Versuch gültig waren. lÄäáÖ~íçêáëÅÜÉ=píìÇáÉåäÉáëíìåÖÉå – «Einführung in die Lektüre mittelhochdeutscher Texte» einschliess lich Leistungsn achweis (Modul I) – «Methoden mediävistischer Literaturwissenschaft» (Modul II) – Kleine schriftliche Hausarbeit in Modul II der Älteren Literatur
415.454.1 Zwischenprüfung an der Philosophischen Fakultät – Zwei Proseminare in Neuerer Li teratur (je mit mündlichem oder schriftlichem Beitrag), eines davon mit kleiner schriftlicher Haus
- arbeit – Selbständige Erarbeit ung und Aneignung eines ca. 120 Texte um
- fassenden Leseprogramm s im Fachbereich Neuere Literatur auf Grund der offiziellen Lektüreliste – Proseminar «Einführung in di e allgemeine Phonetik und Phono
- logie» Schriftliche Prüfung – Kurs «Einführung in die german istische Sprachwissenschaft I (synchron-gegenwartssprachlich)» – Kurs «Einführung in die german istische Sprachwissenschaft II (diachron-sprach geschichtlich)» – Proseminar in germanistischer Spr achwissenschaft (mit mündlichem oder schriftlichem Beitrag) – Kleine schriftliche Hausarbeit in einer der sprachwissenschaftlichen Veranstaltungen
Zwischenprüfung an der Philosophischen Fakultät
415.454.1
1. 10. 05 - 50 Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Nordische Philolog ie an der Universität Zürich
3
Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteh t aus drei Teilprüfungen.
Umfang
und Gegenstand
der drei
Teilprüfungen

§ 2.

Eine zweistündige Klausu r in Sprachwissenschaft. Eine zweistündige Klausur in Äl terer Literatur (Altnordisch). Eine halbstündige mündliche Pr üfung in Neuerer Literatur.
Zeitpunkt
der drei
Teilprüfungen

§ 3.

Die Grundkurse in skandinavi scher Sprachwissenschaft, Älterer Literatur sowie Neuerer Lite ratur finden in einem Zyklus von
3 Semestern statt. Di e einzelnen Teilprüfungen müssen vor dem Be ginn des 5. Semesters abgelegt werden. lÄäáÖ~íçêáëÅÜÉ=píìÇáÉåäÉáëíìåÖÉå Grundstudium: – Proseminare «Einführung in die skandinavische Spr achwissenschaft» Klausur – Proseminar «Einführung ins Altnordische» Klausur – Proseminar «Einführung in die skandinavische Literaturwissen schaft» Halbstündige mündliche Prüfung – Ein Proseminar in Sprachwissenschaft Erfolgreicher Besuch – Ein Proseminar in Altnordisch Erfolgreicher Besuch – Ein Proseminar in Neuerer Literatur Erfolgreicher Besuch – Ein Proseminar in Kulturwissenschaft Erfolgreicher Besuch
415.454.1 Zwischenprüfung an der Philosophischen Fakultät Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Vergleichende Ge rmanische Sprac hwissenschaft an der Universität Zürich
3 Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteht aus zwei Teilprüfungen. Umfang und Gegenstand der beiden Teilprüfungen

§ 2.

Die beiden Teilprüfungen best ehen aus einer schriftlichen Klausur von zwei Stunden und eine r mündlichen Prüfung von 30 Mi
- nuten Dauer. Gegenstand der Teilprüfungen si nd folgende Teildisziplinen: – Germanische Spr achwissenschaft, – Ältere Germanische Philologie und Germanische Altertumskunde. Zeitpunkt der beiden Teilprüfungen

§ 3.

Die beiden Teilprüfungen können frühestens nach dem 2. Se
- mester abgelegt werden. Übergangs bestimmung

§ 4.

Für Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester
2002/2003 aufgenommen haben, gilt di e bisherige Fassung vom 26. Feb
- ruar 2001. lÄäáÖ~íçêáëÅÜÉ=píìÇáÉåäÉáëíìåÖÉå Grundstudium: 1. bis 3. Semester – Eine Einführung in die (histori sche) Sprachwissenschaft, wahl
- weise in der Germanistik, Nordistik oder Anglistik Erfolgreicher Besuch – Eine Einführung in die Phonetik und Phonologie (für Germanis
- tinnen/Germanisten oder An glistinnen/Anglisten) Erfolgreicher Besuch – Zwei Proseminare: Einführung in altgermanische Sprachen (vor
- zugsweise Gotisch, Altnordisch, Althochdeutsch, Altenglisch, Alt
- sächsisch) Erfolgreicher Besuch Schriftliche Hausarbeit in einem der beiden Proseminare – Zwei thematische Proseminare Erfolgreicher Besuch – Schriftliche Hausarbeit in einem der beiden Proseminare
Zwischenprüfung an der Philosophischen Fakultät
415.454.1
1. 10. 05 - 50 Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Vergleichende Ro manische Sprachwissenschaft an der Universität Zürich
Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteh t aus drei Teilprüfungen.
Umfang
und Gegenstand
der drei
Teilprüfungen

§ 2.

Eine halbstündige mündliche Pr üfung in einer romanischen Sprachwissenschaft. Eine halbstündige mündliche Prüfung in einer zweiten roma nischen Sprachwissenschaft. Eine zweistündige schriftliche Pr üfung in einer der gewählten oder einer weiteren romanisc hen Sprachwissenschaft.
Zeitpunkt
der drei
Teilprüfungen

§ 3.

6 Die Teilprüfungen müssen vor Beginn des 5. Semesters ab gelegt werden. Alle Teilprüfungen können frühestens nach einem Semester wiederholt werden. lÄäáÖ~íçêáëÅÜÉ=píìÇáÉåäÉáëíìåÖÉå Grundstudium: 1. bis 4. Semester – Ein Proseminar in Allgemeiner Phonetik und Phonologie Prüfung – Ein Proseminar in franzö sischer Sprachwissenschaft Schriftliche Arbeit – Ein Proseminar in italie nischer Sprachwissenschaft Schlussprüfung oder schriftliche Arbeit – Ein Proseminar in spanischer Sprachwissenschaft Schlussprüfung oder schriftliche Arbeit – Zwei weitere Proseminare in Sprachwissenschaft Schlussprüfung oder schriftliche Arbeit
415.454.1 Zwischenprüfung an der Philosophischen Fakultät Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Vergleichende Indo germanische Sprac hwissenschaft an der Universität Zürich Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteht aus zwei Teilprüfungen. Umfang und Gegenstand der beiden Teilprüfungen

§ 2.

Die erste Teilprüfung besteht aus einer zweistündigen schrift
- lichen Prüfung in griechischer historischer Sp rachwissenschaft. Die zweite Teilprüfung besteht aus einer halbstündigen münd
- lichen Prüfung in historischer vedischer Laut- und Formenlehre. Zeitpunkt der beiden Teilprüfungen

§ 3.

Die erste Teilprüfung wird jedes zweite Sommersemester durchgeführt. Die zweite Teilprüfung kann ab Beginn des 2. Seme sters bis spätes
- tens vor Beginn des 5. Semester s jederzeit abgelegt werden. Anmeldung zur Zwischen prüfung, besondere Bestimmungen

§ 4.

Voraussetzung für die Anmeldung zur ersten Teilprüfung ist der Besuch der entsprechenden Vo rlesung während zwei Semestern. Voraussetzung für die Anmeldung zur zweiten Teilprüfung ist der Besuch der Veda-Lektüre währe nd eines Semester s und einer ein
- semestrigen Vorlesung zur Histor ischen Grammatik des Sanskrit. lÄäáÖ~íçêáëÅÜÉ=píìÇáÉåäÉáëíìåÖÉå Grundstudium: 1. und 2. Semester – Vorlesungen in griechischer ode r lateinischer Sprachwissenschaft – Sanskrit-Einführungskurs Grundstudium: 3. und 4. Semester – Vedische Lektüre – Historische vedi sche Grammatik
Zwischenprüfung an der Philosophischen Fakultät
415.454.1
1. 10. 05 - 50 Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Lateinische Sprac h- und Literaturwissenschaft an der Universität Zürich
Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteh t aus drei Teilprüfungen.
Umfang
und Gegenstand
der drei
Teilprüfungen

§ 2.

Zweistündige schriftliche Überse tzung in lateinischer Litera turwissenschaft. Halbstündige mündliche Prüfung in lateinischer Literaturwissen schaft. Zweistündige schriftliche Prüfung in lateinischer Sprachwissen schaft.
Zeitpunkt
der drei
Teilprüfungen

§ 3.

Die zweistündige schriftlic he Übersetzung und die halb stündige mündliche Prüfung in Lite raturwissenschaft werden in der Regel am Ende des 3. Semesters abgelegt. Die sprachwissenschaftliche Prüfung wird je nach Zyklus am Ende des zweiten oder vierten Semesters abgelegt.
Anmeldung
zur Zwischen
-
prüfung,
besondere
Bestimmungen

§ 4.

Zur mündlichen Prüfung in Li teraturwissenschaft ist das Bestehen der schriftliche n Prüfung Voraussetzung. lÄäáÖ~íçêáëÅÜÉ=píìÇáÉåäÉáëíìåÖÉå Grundstudium: 1. bis 4. Semester – Zwei Sprachübungen Sprachschein – Ein literarisches Proseminar Referat – Eine literarische Vorlesung – Zwei linguistische Vorlesungen
415.454.1 Zwischenprüfung an der Philosophischen Fakultät Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Griechische Spra ch- und Literaturwissenschaft an der Universität Zürich Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteht aus zwei Teilprüfungen. Umfang und Gegenstand der beiden Teilprüfungen

§ 2.

Eine Teilprüfung besteht aus einer zweieinhalbstündigen Klausur in Form einer Übersetzung mit literaturwis senschaftlichen Zusatzfragen. Die andere Teilprüfung besteht aus einer zweist ündigen schrift
- lichen Prüfung in griech ischer Sprachwissenschaft. Zeitpunkt der beiden Teilprüfungen

§ 3.

Die Klausur wird in der Regel am Ende des 3. Semesters abgelegt. Die sprachwissenschaftliche Prüfung wird je nach Zyklus am Ende des 2. oder 4. Semesters abgelegt. lÄäáÖ~íçêáëÅÜÉ=píìÇáÉåäÉáëíìåÖÉå Grundstudium: 1. bis 4. Semester – Zwei Sprachübungen Sprachschein – Ein literarisches Proseminar Referat – Mindestens eine literarische Vorlesung – Zwei linguistische Vorlesungen
Zwischenprüfung an der Philosophischen Fakultät
415.454.1
1. 10. 05 - 50 Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Indologie an der Universität Zürich
Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteh t aus zwei Teilprüfungen.
Umfang
und Gegenstand
der beiden
Teilprüfungen

§ 2.

Eine Teilprüfung besteht aus einer zweistündigen schrift lichen Prüfung zum klassischen Sanskrit. Die andere Teilprüfung besteht aus einer halbstündigen münd lichen Prüfung aus zwei der folge nden Hauptsachgebieten: Religion (Hinduismus, Pali-Buddhism us), Philosophie, Literatur, Geschichte.
Zeitpunkt
der beiden
Teilprüfungen

§ 3.

Die beiden Teilprüfungen finden am Ende des 4. Semesters statt. lÄäáÖ~íçêáëÅÜÉ=píìÇáÉåäÉáëíìåÖÉå Grundstudium: 1. bis 4. Semester – Zwei Semester Sanskrit-Kurs Obligatorische Übungen, Hausaufgaben – Zwei Kurse «Leichte Lektüre» Schriftliche Übersetzung – Einführungsvorlesungen Schriftlicher Literaturbericht
415.454.1 Zwischenprüfung an der Philosophischen Fakultät Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Sinologie an der Universität Zürich Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteht aus zwei Teilprüfungen. Umfang und Gegenstand der beiden Teilprüfungen

§ 2.

Die erste Teilprüfung besteh t aus einer m aximal vierstündi
- gen schriftlichen Sprachprüfung in Modernem Chinesisch. Die zweite Teilprüfung besteht au s einer Abschlussarbeit in Anti
- kem Chinesisch, für deren Abfassun g 14 Tage zur Verfügung stehen. Zeitpunkt der beiden Teilprüfungen

§ 3.

Die beiden Teilprüfungen können ab dem 2. Semester gestaf
- felt innerhalb eine s Jahres abgelegt werden. Ein zwischen den Teilprü
- fungen absolvierter Chinaaufenthalt von mehr als sechs Monaten wird nicht an diese Frist angerechnet. lÄäáÖ~íçêáëÅÜÉ=píìÇáÉåäÉáëíìåÖÉå Grundstudium: 1. bis 4. Semester – Ein Proseminar Nachweis der aktiven Teilnahme – Zwei Proseminare Zwei Proseminararbeiten – Zwei Semester Grundkurs Modernes Chinesisch* Semesterprüfungen – Zwei Semester Aufbaukur s Modernes Chinesisch Semesterprüfungen – Zwei Semester Sprachkurs Antikes Chinesisch * Bei Studierenden chinesischer Mutte rsprache entfällt der Grundkurs Mo
- dernes Chinesisch. An seine Stelle tritt eine im ersten Semester zu verfassende zusätzliche Proseminararbeit, mit der ausreichende Deutschkenntnisse und die Fähigkeit zur Benutzung deutsch- und englischsprachiger Sekundärliteratur nachgewiesen werden.
Zwischenprüfung an der Philosophischen Fakultät
415.454.1
1. 10. 05 - 50 Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Japanologie an der Universität Zürich
Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteh t aus drei Teilprüfungen.
Umfang
und Gegenstand
der drei
Teilprüfungen

§ 2.

Die erste Teilprüfung besteht aus einer vierstündigen schrift lichen und einer vierzi gminütigen mündlichen Sprachprüfung in Modernem Japanisch. Die zweite Teilprüfung besteht aus einer zwanzigminütigen münd lichen Prüfung über Sekundärliterat ur in westlichen Sprachen. Die dritte Teilprüfung besteht aus der Übersetzung eines wissen schaftlichen Textes von mittlerem bis höherem Schwieri gkeitsgrad als Hausarbeit.
Zeitpunkt
der drei
Teilprüfungen

§ 3.

Die erste Teilprüfung findet na ch dem 2. Semester statt. Die zweite Teilprüfung findet zu Beginn des 4. Semesters statt. Die dritte Teilprüfung findet am Ende des 4. Semesters statt.
Anmeldung
zur Zwischen
-
prüfung,
besondere
Bestimmungen

§ 4.

Vorbedingung zur Zulassung zur dritten Teilprüfung: Ab schluss des Kompaktstudiums und de r Lektürekurse im 3. und 4. Se mester. lÄäáÖ~íçêáëÅÜÉ=píìÇáÉåäÉáëíìåÖÉå Grundstudium: 1. bis 4. Semester – Besuch des Kompaktstudiums, Sprach- und Realienteil, 1. und
2. Semester – «Japanische Grammatik: Satzanalyse», 3. Semester Mit praktischen Übungen und Tests – Lektürekurs «Wissenschaftliche Lektüre», 3. und 4. Semester – Lektürekurs «Literarische Lektüre», 3. und 4. Semester – Konversation, 3. und 4. Semester – Kurse «Einführung ins Klassisc he Japanisch», mit Übersetzung,
3. und 4. Semester – Proseminar mit Refera t und schriftlicher Arbe it, 3. oder 4. Semes ter
415.454.1 Zwischenprüfung an der Philosophischen Fakultät Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Pädagogik an der Universität Zürich Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteht aus zwei Teilprüfungen. Umfang und Gegenstand der beiden Teilprüfungen

§ 2.

Die beiden Teilprüfungen besteh en aus je einer schriftlichen Prüfung von zwei Stunden Dauer und einer mündlichen Prüfung von
30 Minuten Dauer in den beiden Schwerpunkten gemäss Studienord
- nung nach freier Wahl der Studierenden. Prüfungs termine der beiden Teilprüfungen

§ 3.

Die beiden Prüfungen finden am Ende des 4. Semesters statt. lÄäáÖ~íçêáëÅÜÉ=píìÇáÉåäÉáëíìåÖÉå Grundstudium: 1. bis 3. Semester – «Einführung in das Studium der Pädagogik I und II» Besuch der Veranstaltung und aktive Beteiligung in Form von Referaten mit schriftlichen Vorl agen, Protokollen und Rezensionen – Vier Methodenkurse Prüfungsaufgaben, Referate mit schriftlichen Vorlagen – Vier Proseminare Referate und schriftliche Vorlagen Übergangs bestimmung

§ 4.

8 Für Studierende, die ihr Studi um vor dem Wintersemester
2003/2004 aufgenommen haben, gilt die bisherige Fassung vom 26. Feb
- ruar 2001. lÄäáÖ~íçêáëÅÜÉ=píìÇáÉåäÉáëíìåÖÉå=Ñ Ω ê=píìÇáÉêÉåÇÉ=ÖÉã®ëë=píìÇáÉå
J çêÇåìåÖ=NVVQ Grundstudium: 1. bis 3. Semester – «Einführung in das Studium der Pädagogik I und II» Besuch der Veranstaltung und aktive Beteiligung in Form von Referaten mit schriftlichen Vorl agen, Protokollen und Rezensionen – Vier Methodenkurse Prüfungsaufgaben, Referate mit schriftlichen Vorlagen – Vier Proseminare Referate und schriftliche Vorlagen
Zwischenprüfung an der Philosophischen Fakultät
415.454.1
1. 10. 05 - 50 lÄäáÖ~íçêáëÅÜÉ=píìÇáÉåäÉáëíìåÖÉå=Ñ Ω ê=píìÇáÉêÉåÇÉ=ÖÉã®ëë=píìÇáÉå J çêÇåìåÖ=OMMPW Grundstudium: 1. bis 4. Semester – «Einführung in das Studium der Pädagogik» Besuch der Veranstaltung und aktive Beteiligung mit Leistungsnach weis – Fünf Methodenkurse Besuch der Veranstaltungen und ak tive Beteiligung mit Leistungs nachweis – Acht Grundvorlesungen: je zwei Grundvorlesungen der vier Lehr stühle Besuch der Veranstaltungen –Acht Proseminare Besuch der Veranstaltungen und ak tive Beteiligung mit Leistungs nachweis
415.454.1 Zwischenprüfung an der Philosophischen Fakultät Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Sonderpädagogik an der Universität Zürich Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteht aus zwei Teilprüfungen. Umfang und Gegenstand der beiden Teilprüfungen

§ 2.

Eine Teilprüfung besteht aus einer dreistündigen Klausur. Die andere Teilprüfung besteht au s einer halbstündigen mündlichen Prüfung. Gegenstand der beiden Teilprüf ungen sind die folgenden Lehr
- veranstaltungen: – Einführung in die Sonderpädagogik I und II, – Einführung in sonderpädagogi sche Handlungsfelder I und II, – Einführung in die Allgemeine Sonderpädagogik I und II, – Einführung in die Studienbereiche I und II, – Einführung in die Diagnostik I und II. Zeitpunkt der beiden Teilprüfungen

§ 3.

Die beiden Prüfungen finden vo r Beginn des 5. Semesters statt. Anmeldung zur Zwischen prüfung, besondere Bestimmungen

§ 4.

Zur Anmeldung ist die Abgabe eines Praktikumsberichts Voraussetzung. lÄäáÖ~íçêáëÅÜÉ=píìÇáÉåäÉáëíìåÖÉå Grundstudium: 1. bis 4. Semester – Einführung in die Sonderpädagogik I und II – Einführung in sonderpädagogische Handlungsfelder I und II – Einführung in die Allgemei ne Sonderpädagogik I und II – Einführung in die Studienbereiche I und II Für diese vier Einführungsveranst altungen wird ein Leistungsnach
- weis und eine Proseminararbeit gefordert. – Methodenveranstaltungen I und II Abfassung einer schriftlichen Methodenarbeit – Einführung in die Diagnostik I und II – Einführung in spezifische Entw icklungsbereiche I, II und III
Zwischenprüfung an der Philosophischen Fakultät
415.454.1
1. 10. 05 - 50 Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Philosophie an der Universität Zürich
Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteh t aus zwei Teilprüfungen.
Umfang
und Gegenstand
der beiden
Teilprüfungen

§ 2.

Die erste Teilprüfung besteht aus einer zweistündigen schrift lichen Klausur über Logik und ein Thema aus dem Stoff der obligato rischen Studienleistungen. Die zweite Teilprüfung besteht aus zwei mündlichen Prüfungen von je 20 Minuten Dauer. Es wird über den Stoff der obligatorischen Studienleistungen und zusätzlich übe r drei aus der Lektüreliste aus gewählte philosophische Werke geprüft.
Zeitpunkt
der beiden
Teilprüfungen

§ 3.

Die beiden Prüfungen finden fr ühestens am Ende des 3. Se mesters statt. lÄäáÖ~íçêáëÅÜÉ=píìÇáÉåäÉáëíìåÖÉå – Logikvorlesung Abgabe von Übungsblättern – Ein exegetisches Lektüreproseminar zu einem klassischen Text Proseminararbeit – Ein systematisches Proseminar in theoretischer Philosophie Proseminararbeit – Ein systematisches Proseminar in praktischer Philosophie Proseminararbeit
415.454.1 Zwischenprüfung an der Philosophischen Fakultät Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Soziologie an der Universität Zürich Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteht aus zwei Teilprüfungen. Umfang und Gegenstand der beiden Teilprüfungen

§ 2.

Die erste Teilprüfung besteht aus einer zweistündigen schrift
- lichen Prüfung aus dem Bere ich «Theorie» und «Forschung». Die zweite Teilprüfung besteht aus einer zweistündigen schrift
- lichen Prüfung aus de m Bereich «Methoden». Zeitpunkt der beiden Teilprüfungen

§ 3.

Die 1. Teilprüfung findet am Ende des 2. Semesters statt. Die 2. Teilprüfung findet am Ende des 4. Semesters statt. lÄäáÖ~íçêáëÅÜÉ=píìÇáÉåäÉáëíìåÖÉå Grundstudium: 1. und 2. Semester – Proseminar zu soziolog ischen Fragestellungen Schriftliche Arbeit: Leistungsnachweis Theorie – Proseminar zur soziologischen Forschung Schriftliche Arbeit: Le istungsnachweis Forschung Grundstudium: 3. und 4. Semester – Lehrveranstaltungen für statistische Verfahren – Methodenpraktikum I – Methodenpraktikum II Schriftliche Arbeit: Datenanaly se: Leistungsausweis Methoden
Zwischenprüfung an der Philosophischen Fakultät
415.454.1
1. 10. 05 - 50 Zwischenprüfung für Studierende im Hauptfach oder ersten Ne benfach Politikwissenschaft an der Universität Zürich
5
Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteh t aus vier Teilprüfungen.
Umfang
und Gegenstand
der vier
Teilprüfungen

§ 2.

Eine schriftliche Prüfung v on 2–3 Stunden Dauer in Metho den der empirischen Sozialwissenschaften. Eine schriftliche Prüfung von
2–3 Stunden Dauer in Politischer Philosophie. Eine schriftliche Prüf ung von 2–3 Stunden Dauer im Gebiet «Inter nationale Beziehungen». Eine schriftliche Prüfung von 2–
3 Stunden Dauer im Gebiet «In nenpolitik/Vergleichende Politik».
Zeitpunkt
der vier
Teilprüfungen

§ 3.

Alle Teilprüfungen werden frühestens am Ende des 3. Semes ters und spätestens vor Beginn des 5. Semesters abgenommen.
Übergangs
-
bestimmung

§ 4.

4 Die Zwischenprüfung im erst en Nebenfach Politikwissen schaft gilt für Studierende, die mi t Beginn des Wintersemesters 2003/
2004 oder später das Studium in diesem Fach aufnehmen. lÄäáÖ~íçêáëÅÜÉ=píìÇáÉåäÉáëíìåÖÉå Grundstudium: – Besuch der Einführungsveranstaltung mit Leistungsnachweis – Besuch des Proseminars Methoden I mit Leistungsnachweis – Besuch des Prosem inars Methoden II mit Leistungsnachweis – Besuch des Pros eminars Politische Philosophie mit Leistungsnachweis – Besuch des Proseminars Theorien der internationalen Beziehungen mit Leistungsnachweis – Besuch eines Proseminars Theorien der Innenpolitik / Vergleichen den Politik mit Leistungsnachweis
415.454.1 Zwischenprüfung an der Philosophischen Fakultät Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Volkskunde an der Universität Zürich Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteht aus zwei Teilprüfungen. Umfang und Gegenstand der beiden Teilprüfungen

§ 2.

Die erste Teilprüfung besteht aus einer zweistündigen schrift
- lichen Prüfung aus dem Bereich «G rundlagen und allg emeine Fragen des Faches Volkskunde» (Ein führung, Grundlesestoff). Die zweite Teilprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung von
20 Minuten Dauer zu einem Spezi althema (Proseminar II gemäss Studienordnung). Zeitpunkt der beiden Teilprüfungen

§ 3.

Die 1. Teilprüfung findet na ch dem 2. Semester statt. Die 2. Teilprüfung findet nach de m 2. beziehungsweise nach dem
3. Semester statt, je nach gewähltem Modus. lÄäáÖ~íçêáëÅÜÉ=píìÇáÉåäÉáëíìåÖÉå Grundstudium: 1. und 2. Semester – Besuch 4 Stunden Vorlesung – Proseminar I, zweisemestrig Aktive Mitarbeit, eine schriftliche Arbeit Grundstudium: 3. Semester – Proseminar II, einsemestrig Eine schriftliche Arbeit
Zwischenprüfung an der Philosophischen Fakultät
415.454.1
1. 10. 05 - 50 Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Ethnologie an der Universität Zürich
Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteh t aus drei Teilprüfungen.
Umfang
und Gegenstand
der drei
Teilprüfungen

§ 2.

Die ersten beiden Teilprüfung en umfassen in sgesamt neun Teilgebiete. Diese sind Politik u nd Recht, Kultur und Persönlichkeit, Entwicklungsethnologie, Staaten und Ethnien, Verwandtschaft und Geschlecht, Ökologie und Wirtscha ft, Religionsethnologie, Ergologie und Kunst, Theorie und Ethnographie. Die erste Teilprüfung in vier bzw. fünf Teilgebieten umfasst je eine schriftliche Prüfung von zw ei Stunden pro Teilgebiet. Die zweite Teilprüfung in fünf bz w. vier Teilgebieten umfasst je eine schriftliche Prüfung v on zwei Stunden pro Teilgebiet. Die dritte Teilprüfung besteht in einem mindestens zwanzigseiti gen Bericht als Auswertung des Methodenpraktikums.
Zeitpunkt
der drei
Teilprüfungen

§ 3.

Die 1. Teilprüfung findet am Beginn des zweite n Semesters, die 2. Teilprüfung am Ende des zweiten Semesters statt. Die 3. Teilprüfung wird im vierten Semester abgenommen. lÄäáÖ~íçêáëÅÜÉ=píìÇáÉåäÉáëíìåÖÉå Grundstudium: 1. und 2. Semester – Besuch des zweisemestrigen «E inführungskurses». Er umfasst neun Teilgebietskurse à 2 Semesterwochenstunden. Grundstudium 3. und 4. Semester – Besuch des zweisemestrigen Kurs es «Methoden der Ethnologie». Im 3. Semester stehen die Text lektüre sowie Grup penarbeiten zur Vorbereitung des Praktikums, im
4. Semester Übungen in empi rischer Sozialforschung und dere n Auswertung im Zentrum.
415.454.1 Zwischenprüfung an der Philosophischen Fakultät Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Publizistikwissens chaft an der Universität Zürich Grundsatz

§ 1.

6 Die Zwischenprüfung besteh t aus drei Teilprüfungen. Umfang und Gegenstand der drei Teilprüfungen

§ 2.

6 Eine schriftliche Prüfung vo n 2 Stunden Dauer in «Einfüh
- rung in die Publizisti kwissenschaft I und II». Eine schriftliche Pr üfung von 2 Stunden Dauer in «Methoden der Publizistikwissens chaft I und II». Eine zwanzigminütige mündliche Prüfung über die Grundlagen der Publizistikwissenschaft (T heorien, Ansätze und Methoden). Zeitpunkt der drei Teilprüfungen

§ 3.

6 Die schriftlichen Teilprüfungen finden am Ende des 2. Semes
- ters, die mündliche Teilprüfung am Ende des 4. Semesters statt. Anmeldung zur Zwischen prüfung, besondere Bestimmungen

§ 4.

6 Das Bestehen der schriftlichen Teilprüfungen ist Voraus
- setzung für die Zulassung zur mündlichen Teilprüfung. Übergangs bestimmung

§ 5.

6 Für Studierende, die ihr Studi um vor dem Wintersemester
2003/2004 aufgenommen haben, gilt di e bisherige Fassung vom 26. Feb
- ruar 2001. lÄäáÖ~íçêáëÅÜÉ=píìÇáÉåäÉáëíìåÖÉå S Grundstudium: 1. und 2. Semester – Vorlesung «Einführung in di e Publizistikw issenschaft I» – Vorlesung/Übung «Einführung in die Publizistikw issenschaft II» – Vorlesung «Methoden der Publ izistikwissenschaft I und II» – Zwei Vorlesungen, je eine aus zwei verschiedenen Schwerpunkt- Bereichen Zwei Klausuren, je eine aus den beiden Bereichen – Übung «Einführung in das wi ssenschaftliche Arbeiten» Schriftliche Arbeit Grundstudium: 3. und 4. Semester – Forschungsproseminar I und II Eine Forschungsarbeit – Zwei Vorlesungen, je eine aus zwei verschiedenen Schwerpunkt- Bereichen Zwei Klausuren, je eine aus den beiden Bereichen
Zwischenprüfung an der Philosophischen Fakultät
415.454.1
1. 10. 05 - 50 Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Islamwissenscha ft an der Universität Zürich
Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteh t aus zwei Teilprüfungen.
Umfang
und Gegenstand
der beiden
Teilprüfungen

§ 2.

Die erste Teilprüfung besteht aus einer vierstündigen schrift lichen Klausur im Arabischen. Die zweite Teilprüfung besteht aus einer zwanzigminütigen münd lichen Prüfung über die Grundlage n der Islamwissenschaft (Ge schichte und Religion; Sprache und Literatur).
Zeitpunkt
der beiden
Teilprüfungen

§ 3.

Beide Teilprüfungen sind am Ende des 4. Semesters abzu legen. lÄäáÖ~íçêáëÅÜÉ=píìÇáÉåäÉáëíìåÖÉå a) Arabisch – Sprachkurs (1. und 2. Semester) – Lektürekurs (3. und 4. Semester) b) Persisch oder Türkisch – Sprachkurs (je nach Unterrichtszyklus im 2. und 3. oder im
4. und 5. Semester) c) Allgemein –
2 Proseminare Ein mündliches Referat, eine schriftliche Hausarbeit
415.454.1 Zwischenprüfung an der Philosophischen Fakultät Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Psychologie an der Universität Zürich Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteht aus zwei Teilprüfungen. Umfang und Gegenstand der beiden Teilprüfungen

§ 2.

Die erste Teilprüfung umfasst je eine schriftliche Prüfung über folgende sechs Lehrveransta ltungen des ersten Studienjahres: Allgemeine Psychologie I, Allgemeine Psychologie II, Allgemeine Psychologie III, Sozialp sychologie, Statistische Methoden und Metho
- dische Grundlagen der Testpsychol ogie. Die Prüfung über die Lehr
- veranstaltung Statistisc he Methoden dauert zwei Stunden, die übrigen Prüfungen sind einstündig. Die zweite Teilprüfung umfasst je eine einstündige schriftliche Prüfung über folgende fünf Lehrve ranstaltungen des ersten und zwei
- ten Studienjahres: Entwicklungspsy chologie, Differentielle Psycho
- logie und Persönlichkeitsforschung, Psychische Störungen, Neuro
- physiologie, Psychophysiologie. Zeitpunkt der beiden Teilprüfungen

§ 3.

Die 1. Teilprüfung findet am Ende des 2. Semesters statt. Die 2. Teilprüfung findet am Ende des 4. Semesters statt. Anmeldung zur Zwischen prüfung, besondere Bestimmungen

§ 4.

Das Bestehen der ersten Teil prüfung ist Voraussetzung für die zweite Teilprüfung. lÄäáÖ~íçêáëÅÜÉ=píìÇáÉåäÉáëíìåÖÉå Lehrveranstaltungen des ersten Studienjahres – Allgemeine Psychologie I – Allgemeine Psychologie II – – Sozialpsychologie – Statistische Methoden – Methodische Grundlagen der Testpsychologie Lehrveranstaltungen des erst en und zweiten Studienjahres – Entwicklungspsychologie – Differentielle Psychologie und Persönlichkeitsforschung – Psychische Störungen – Neurophysiologie – Psychophysiologie
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