Beschluss über die Zuständigkeit für Entschädigungen aus vorbereitenden Enteignungshandl... (731)
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Beschluss über die Zuständigkeit für Entschädigungen aus vorbereitenden Enteignungshandlungen

Nr. 731 Beschluss über die Zuständigkeit für Entschädigungen aus vorbereitenden Enteignungshandlungen vom 19. Mai 2015 (Stand 1. Juni 2015) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, auf Antrag des Justiz- und Sicherheitsdepartementes, beschliesst:

§ 1

1 Die Friedensrichterinnen und -richter legen für den Schaden aus vorbereitenden Hand
- lungen gemäss Artikel 15 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Enteignung vom
20. Juni 1930
1 die Entschädigung fest.

§ 2

1 Der Beschluss betreffend Vollziehung der Artikel 15 und 95, Absatz 2, des Bundesge
- setzes über die Enteignung vom 20. Juni 1930
2 wird aufgehoben.

§ 3

1 Der Beschluss tritt am 1. Juni 2015 in Kraft. Er ist zu veröffentlichen.
1 SR
711
2 V XI 38 (SRL Nr. 731) * Siehe Tabellen mit Änderungsinformationen am Schluss des Erlasses. G 2015 188
2 Nr. 731 Änderungstabelle - nach Paragraf Element Beschlussdatum Inkrafttreten Änderung Fundstelle G Erlass
19.05.2015
01.06.2015 Erstfassung G 2015 188
Nr. 731
3 Änderungstabelle - nach Beschlussdatum Beschlussdatum Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle G
19.05.2015
01.06.2015 Erlass Erstfassung G 2015 188
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