Vereinbarung zwischen dem Regierungsrat des Kantons Zürich einerseits und dem Regier... (672.602)
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Vereinbarung zwischen dem Regierungsrat des Kantons Zürich einerseits und dem Regierungsrat des Kantons Luzern anderseits betreffend Steuerbefreiung für Zuwendungen von der Erbschaftssteuer

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672.602 Vereinbarung zwischen dem Regierungsrat des Kantons Zürich einerseits und dem Regierung srat des Kantons Luzern anderseits betreffend Steuerbefreiung für Zuwendungen von der Erbschaftssteuer (vom 11. Juni / 15. Juli 1929)
1 Die Regierungsräte der Kantone Zürich und Luzern erklären sich damit einverstanden, dass Vermög enszuwendungen durch letztwillige Verfügungen und Schenkungen, di e von Einwohnern des einen Kan tons zugunsten des Staates, von Ge meinden oder privaten Institutio nen des andern Kantons, die gemei nnützige, Kirchen- oder Armen zwecke verfolgen, vorgenommen we rden, am Domizil des Erblassers oder des Schenkgebers von der Er bschaftssteuer oder entsprechenden Abgaben befreit sein sollen. Die beiden Regierungen sind jederzeit unter Beobachtung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten be rechtigt, von dieser Vereinbarung zurückzutreten.
1 OS 34, 252 und GS IV, 523.
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