Vereinbarung zwischen dem Regierungsrat des Kantons Zürich und dem Regierungsrat des... (672.616)
CH - ZH

Vereinbarung zwischen dem Regierungsrat des Kantons Zürich und dem Regierungsrat des Kantons St. Gallen betreffend Steuerbefreiung für Zuwendungen an gemeinnützige, wohltätige oder kirchliche Zwecke

1
672.616 Vereinbarung zwischen dem Regierungsrat des Kantons Zürich und dem Regierungsrat des Kantons St. Gallen betreffend Steuerbefreiung für Zuwendungen an gemeinnützige, wohltäti ge oder kirchliche Zwecke (vom 30. Juni / 23. Juli 1964)
1
1. Die Regierungen der Kantone Züri ch und St. Gallen erklären sich damit einversta nden, dass Vermögenszuwendungen durch letzt willige Verfügungen ode r Schenkungen, die von Einwohnern des einen Kantons zugunsten des Staates, vo n Gemeinden oder Institutionen gemeinnützigen, wohltätigen oder kirc hlichen Charakters des andern Kantons gemacht werden, am Domi zil des Erblassers oder Schenkers von der Erbschafts- beziehungsw eise Vermächtnis- und Schenkungs steuer oder deren entsprechenden Abgaben befreit sein sollen.
2. Die Behörden der beiden Kantone verpflichten sich zu gegen seitiger Benachrichtigung, sofern im einen oder ande rn Kanton eine Revision des Steuergesetzes neues Re cht schafft oder aus andern Grün den die materiellen oder formellen Voraussetzungen, auf welchen die vorliegende Vereinbarung aufbaut, eine wesentliche Veränderung erfah ren.
3. Die vorliegende Vereinbarung tr itt in Kraft, nachdem ihr die Regierungen beider Kantone zugest immt haben; auf diesen Zeitpunkt wird die Vereinbarung zwischen dem Regierungsrat des Kantons Zü rich einerseits und dem Re gierungsrat des Kantons St. Gallen ander seits betreffend Steuerbefreiung für Zuwendungen an gemeinnützige und wohltätige Zwecke vom 17. April / 12. Mai 1926 aufgehoben.
4. Die beiden Regierungen sind jederzeit unter Beobachtung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten berechtigt, von der vorliegenden Vereinbarung zurückzutreten.
1 OS 41, 757 und GS IV, 532.
Markierungen
Leseansicht