Beschluss über den Arbeitgeberbeitrag an die Familienausgleichskasse des Kantons Luzern (885b)
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Beschluss über den Arbeitgeberbeitrag an die Familienausgleichskasse des Kantons Luzern

Beschluss Beschluss über den Arbeitgeberbeitrag an die Familienausgleichskasse des Kantons Luzern über den Arbeitgeberbeitrag an die Familienausgleichskasse des Kantons Luzern vom 13. November 2007 * Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf § 22 Absatz 1 des Gesetzes über die Familienzulagen vom 10. März 1981
1 , auf Antrag des Gesundheits- und Sozialdepartementes, beschliesst:
1. Die Familienausgleichskasse des Kantons Luzern erhebt einen Arbeitgeberbeitrag von 1,7 Prozent der für die AHV massgebenden Lohnsumme.
2. Der Beschluss über den Arbeitgeberbeitrag an die Familienausgleichskasse des Kantons Luzern vom 22. November 2005
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3. Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. Er ist zu veröffentlichen. Luzern, 13. November 2007 Im Namen des Regierungsrates Schultheiss: Yvonne Schärli-Gerig Staatsschreiber: Viktor Baumeler
* G 2007 326
1 SRL Nr. 885
2 G 2005 419 (SRL Nr. 885b)
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