Beschluss des Kantonsrates betreffend die Unterstellung der Schulen der Gemeinde Zollikon unter die Aufsicht der Bezirksschulpflege des Bezirkes Meilen
1 X. X. 03 - xx
173.35 Beschluss des Kantonsrates betreffend die Unterstellung der Schulen der Gemeinde Zollikon unter die Aufsicht der Bezirksschulpflege des Bezirkes Meilen (vom 1. Oktober 1984)
1 Der Kantonsrat, nach Einsichtnahme in einen Antrag des Regierungsrates, beschliesst: I. Die Schulen der Gemeinde Zollikon werden mit Wirkung ab Beginn des Schuljahres 1985/86 der Bezirksschulpflege des Bezirkes Meilen unterstellt. II. In den Bezirken Zürich und Meilen werden die Neuwahlen der Bezirksschulpflegen für die Amtsdauer 1985 bis 1989 nach Massgabe der Gebietszuteilung durchgeführt, die ab Beginn des Schuljahres
1985/86 gilt. III. Veröffentlichung in der Gesetzessammlung. IV. Mitteilung an den Regierungsrat zum Vollzug.
1 OS 49, 175.
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