Grossratsbeschluss über die Anpassung der Familienzulagen (885d)
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Grossratsbeschluss über die Anpassung der Familienzulagen

Grossratsbeschluss Grossratsbeschluss über die Anpassung der Familienzulagen über die Anpassung der Familienzulagen vom 12. September 2005 * Der Grosse Rat des Kantons Luzern, gestützt auf § 4 Absatz 2 des Gesetzes über die Familienzulagen vom 10. März 1981
1 , nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 26. April 2005
2 beschliesst:
1. Es sind mindestens folgende Familienzulagen gemäss § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Familienzulagen vom 10. März 1981
3 auszurichten: a. eine Geburtszulage von 800 Franken, b. eine monatliche Kinderzulage von 200 Franken bis zum vollendeten 12. Altersjahr, c. eine monatliche Kinderzulage von 210 Franken vom 12. bis zum vollendeten 16. Altersjahr, d. eine monatliche Ausbildungszulage von 230 Franken vom 16. bis zum vollendeten 25. Altersjahr.
2. Der Grossratsbeschluss tritt am 1. Januar 2006 in Kraft. Er ist zu veröffentlichen. Luzern, 12. September 2005 Im Namen des Grossen Rates Die Präsidentin: Bernadette Schaller-Kurmann Der Staatsschreiber: Viktor Baumeler
* K 2005 2283 und G 2005 293
1 SRL Nr. 885
2 Erscheint in den Verhandlungen des Grossen Rates 2005.
3 SRL Nr. 885
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