Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinden Adligenswil... (160f)
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Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinden Adligenswil, Doppleschwand, Langnau und Reiden mit ihrer Einwohnergemeinde

Grossratsbeschluss Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinden Adligenswil, Doppleschwand, Langnau und über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinden Adligenswil, Doppleschwand, Langnau und Reiden mit ihrer Einwohnergemeinde Reiden mit ihrer Einwohnergemeinde vom 10. September 1991 Der Grosse Rat des Kantons Luzern, gestützt auf § 24a Abs. 2 des Gemeindegesetzes vom 9. Oktober 1962 , nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 13. August 1991 , beschliesst:
1. Die Beschlüsse der Bürgergemeinden Adligenswil, Doppleschwand, Langnau und Reiden über die Vereinigung mit ihrer Einwohnergemeinde werden genehmigt.
2. Dieser Beschluss ist zu veröffentlichen. Luzern, 10. September 1991 Im Namen des Grossen Rates Die Präsidentin: Alice Wey-Heini Der Staatsschreiber: Viktor Baumeler *
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* K 1991 2096 und G 1991 276
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