Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Altwis mit ihrer Einwohnergemeinde
Grossratsbeschluss Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Altwis mit ihrer Einwohnergemeinde über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Altwis mit ihrer Einwohnergemeinde vom 26. Juni 20
0
1 Der Grosse Rat des Kantons Luzern, gestützt auf § 24a Absatz 2 des Gemeindegesetzes vom 9. Oktober 196
2 , nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 3. April 200
1 , beschliesst:
1. Der Beschluss der Bürgergemeinde Altwis über die Vereinigung mit der Einwohnergemeinde wird genehmigt.
2. Der Grossratsbeschluss ist zu veröffentlichen. Luzern, 26. Juni 2001 Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Hans Walthert Der Staatsschreiber: *
1
2
K 2001 1740 und G 2001 196 SRL Nr. 150 Erscheint in den Verhandlungen des Grossen Rates 2001. *
1
2
Feedback