Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Alberswil mit ihrer Einwohnergemeinde
Grossratsbeschluss Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Alberswil mit ihrer Einwohnergemeinde über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Alberswil mit ihrer Einwohnergemeinde vom 11. Mai 1993 Der Grosse Rat des Kantons Luzern, gestützt auf § 24a Abs. 2 des Gemeindegesetzes vom 9. Oktober 1962 , nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 6. April 1993 , beschliesst:
1. Der Beschluss der Bürgergemeinde Alberswil über die Vereinigung mit ihrer Einwohnergemeinde wird genehmigt.
2. Dieser Beschluss ist zu veröffentlichen. Luzern, 11. Mai 1993 Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Julius Schmid Der Staatsschreiber: Viktor Baumeler *
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* K 1993 1095 und G 1993 249
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