Beschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Betreibungskreise Aesch, Altwis, Erm... (297c)
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Beschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Betreibungskreise Aesch, Altwis, Ermensee, Mosen und Schongau zu einem Betreibungskreis

Beschluss Beschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Betreibungskreise Aesch, Altwis, Ermensee, Mosen und über die Genehmigung der Vereinigung der Betreibungskreise Aesch, Altwis, Ermensee, Mosen und Schongau zu einem Betreibungskreis Schongau zu einem Betreibungskreis vom 22. Februar 2000 Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf § 1 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs vom 22. Oktober 199
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, auf Antrag des Justizdepartementes, beschliesst:
1. Der Beschluss der Gemeinderäte von Aesch, Altwis, Ermensee, Mosen und Schongau über die Vereinigung der Betreibungskreise Aesch, Altwis, Ermensee, Mosen und Schongau per 1. September 2000 zu einem einzigen Betreibungskreis Aesch-Altwis-Ermensee-Mosen-Schongau wird genehmigt.
2. Dieser Beschluss ist zu veröffentlichen. Luzern, 22. Februar 2000 Im Namen des Regierungsrates Der Schultheiss: Max Pfister DerStaatsschreiber: Viktor Baumeler *
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* K 2000 506 und G 2000 123 SRL Nr. 290
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