Studienordnung für den Masterstudiengang Accounting and Controlling an der Zürch... (414.253.865)
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Studienordnung für den Masterstudiengang Accounting and Controlling an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

1 Accounting and Controlling an der ZHAW
414.253.865 Studienordnung für den Masterstudiengang Accounting and Controlling an de r Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (vom 10. Dezember 2015)
1 ,
2 Die Hochschulleitung, gestützt auf §
2 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Mas terstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissen schaften (ZHAW) vom 29. Januar 2008
3 , beschliesst: A. Allgemeine Bestimmungen
Gegenstand

§ 1.

Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Rahmenprüfungsordnung für Bachelorund Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)
3 den Masterstudiengang Accoun ting and Controlling.
Anhang

§ 2.

Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu bele genden Modulen, werden in einem Anhang geregelt.
Studium und
Umfang

§ 3.

1 Der Masterstudiengang kann als Voll- oder Teilzeitstudium angeboten werden.
2 Der Studiengang umfasst Studienleistungen von 90 ECTS-Cre dits
6 .
Anrechnung
von ECTS-
Credits
6

§ 4.

An der ZHAW oder andernorts erworbene ECTS-Credits
6 werden während sechs Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs ange rechnet. Die Studiengangleitung entscheidet über Ausnahmen. B. Zulassung zum Studium
Voraus
-
setzungen

§ 5.

6
1 Bewerberinnen und Bewerber mit folgenden Abschlüssen werden zum Studium zugelassen: a.
5 Bachelorabschluss in Business Ad ministration im Umfang von
180 ECTS-Credits, wo von mindestens 12 ECTS-Credits aus den Themenbereichen Accounting a nd Controlling stammen müssen,
2
414.253.865 Accounting and Controlling an der ZHAW b. gleichwertiger Hochschulabsch luss aus einem verwandten Studien
- gang im Umfang von 180 ECTS-C redits, wovon mindestens 12 ECTS-Credits aus den Theme nbereichen Accounting and Cont
- rolling stammen müssen.
2 Die Studiengangleitung entscheide t über die Gleichwertigkeit der Abschlüsse gemäss Abs. 1 lit. b.
3 Die Bewerberinnen und Bewe rber müssen ausserdem a. in der Lage sein, dem Unterricht in deutscher und englischer Spra
- che zu folgen, b. die Eignungsabklärung er folgreich absolvieren.
4 Einzelheiten zur Eignungsabklä rung sind im Anhang geregelt.
5 Falls die verlangten ECTS-Credits für den Nachweis im Themen
- bereich «Accounting and Controllin g» bei Studienbeginn noch nicht vorliegen, kann das Studium dennoch begonnen werden. Die fehlenden Eingangskompetenzen müssen in dies em Fall im ersten und zweiten Semester nachgearbeitet werden.

§ 6.

7 Endgültige Abweisung an einer anderen Hochschule

§ 6

a.
9 Personen, die an einer andere n Hochschule in einem inhalt
- lich entsprechenden Masterstudienga ng endgültig abgewiesen wurden, wird die Zulassung zum Studium verw eigert. Die Entscheidung liegt bei der Studiengangleitung. C. Module Modulsprachen

§ 7.

Die Module werden in deutsc her oder englischer Sprache durchgeführt. Durchführung

§ 8.

1 Module werden in der Regel einmal jährlich angeboten.
2 Es besteht kein Anspruch auf einen Platz in einem bestimmten Wahlpflichtmodul. D. Prüfungen und andere Leistungsnachweise Modul bewertung und Nachbesserung

§ 9.

1 Sämtliche Module sind zu benoten.
2 Für einzelne Leistung snachweise kann auch die Bewertung «be
- standen» oder «nicht best anden» vergeben werden.
3 Accounting and Controlling an der ZHAW
414.253.865
3 Eine Nachbesserung ist nur fü r Projektarbeiten und die Master arbeit möglich, sofern dies in de r Modulbeschreibung festgehalten ist und der nicht bestande ne Leistungsnachweis mindestens mit der Note
3,50 bewertet wurde. Nach erfolgter Nachbesserung kann höchstens die Note 4,00 vergeben werden.
6
Expertinnen
und Experten

§ 10.

1 Expertinnen und Experten können zur Beurteilung von Leistungsnachweisen, insbesondere von Masterarbeiten und Praxis projekten, herangezogen werden.
6
2 Expertinnen und Experten haben bei der Bewertung eine bera tende Funktion.
Wiederholung
von Modulen

§ 11.

9 Wer ein Modul nicht besteht, muss alle nicht bestandenen Leistungsnachweise des Moduls wi ederholen. Die Studiengangleitung legt Termine und M odalitäten fest. E. Studienabschluss und Masterdiplom
Titel

§ 12.

10 Das Masterstudium wird mit dem Titel «Master of Science ZHAW in Accounting and Controlling» abgeschlossen.
Abschluss des
Studiums

§ 13.

Der Mastertitel wird vergeben, wenn a.
6 alle erforderlichen Pflichtmodule bestanden und b. 90 ECTS-Credits
6 erreicht sind.
Abschlussnote

§ 14.

9 Die Abschlussnote errechnet si ch aus dem Durchschnitt der Noten der promotionsrelevanten M odule. Die Modulnoten werden nach ECTS-Credits gewichtet.
Überzählige
ECTS-Credits
aus Wahlpflicht
-
modulen

§ 15.

8
1 Werden mehr Wahlpflichtmodul e als nötig belegt, so gel ten die überzähligen Wahlpf lichtmodule als Wahlmodule.
2 Die Studienleitung regelt, a. ob die Belegung von überzähligen Wahlpflichtmodulen möglich ist, b. wie die Studierenden bei der Wahl der Module bestimmen, welche Wahlpflichtmodule überzählig sind.
3 Die überzähligen Wahlpflichtmodul e werden nicht für die Berech nung der Abschlussnote herangezogen.
1 OS 71, 125 ; Begründung siehe ABl 2016-02-26 . Vom Fachhochschulrat geneh
2 Inkrafttreten: 1. Mai 2016.
3 LS 414.252.3 .
4
414.253.865 Accounting and Controlling an der ZHAW
4 Eingefügt durch B vom 3. November 2016 ( OS 72, 122 ; ABl 2017-01-13
). In Kraft seit 1. April 2017.
5 Fassung gemäss B vom 3. November 2016 ( OS 72, 122 ; ABl 2017-01-13
). In Kraft seit 1. April 2017.
6 Fassung gemäss B vom 23. August 2018 ( OS 74, 40 ; ABl 2018-12-07 ). In Kraft seit 1. Februar 2019.
7 Aufgehoben durch B vom 23. August 2018 ( OS 74, 40 ; ABl 2018-12-07 ). In Kraft seit 1. Februar 2019.
8 Eingefügt durch B vom 22. August 2019 ( OS 75, 53 ; ABl
2019-11-01 ). In Kraft seit 1. April 2020.
9 Fassung gemäss B vom 22. August 2019 ( OS 75, 53 ; ABl
2019-11-01 ). In Kraft seit 1. April 2020.
10 Fassung gemäss B vom 2. Juni 2022 ( OS 77, 522 ; ABl 2022-08-19 ). In Kraft seit
1. Januar 2023.
5 Accounting and Controlling an der ZHAW
414.253.865 Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang Accounting and Controlling an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Der Anhang zur Studienordnung fü r den Masterstudiengang Accoun ting and Controlling an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wis senschaften wird weder in die Offi zielle Gesetzessa mmlung (OS) noch in die Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen. Er kann bei der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Ressort Bildung Gertrudstrasse 15 Postfach
8400 Winterthur bezogen oder unter www.zhaw.ch eingesehen werden.
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