Verordnung des EFD über die Verzinsung ausstehender Quellensteuerbeträge (672.45)
CH - Schweizer Bundesrecht

Verordnung des EFD über die Verzinsung ausstehender Quellensteuerbeträge

vom 10. Dezember 2012 (Stand am 20. Dezember 2012)
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD),
gestützt auf Artikel 24 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 15. Juni 2012¹ über die internationale Quellenbesteuerung (IQG),
verordnet:
¹ SR 672.4
Art. 1 Verzugszins
Der Verzugszins, der nach Artikel 24 Absatz 1 IQG bei verspäteter Überweisung der Einmalzahlungen, abgeltenden Steuern und Abgeltungszahlungen geschuldet ist, bestimmt sich nach der Verordnung vom 29. November 1996² über die Verzinsung ausstehender Verrechnungssteuern.
² SR 642.212
Art. 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt zusammen mit dem IQG in Kraft.³
³ Das IQG tritt am 20. Dez. 2012 in Kraft.
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