Übereinkommen über Richtlinien für öffentlich unterstützte Exportkredite 1
Abgeschlossen am 1. April 1978 In Kraft getreten am 1. April 1978 (Stand am 1. Januar 2013) ¹ Der Text dieser Vereinbarung ist in der AS nicht veröffentlicht. Er kann in französischer und englischer Sprache beim Staatssekretariat für Wirtschaft, 3003 Bern, bezogen werden (siehe AS 1990 332 und AS 2012 3631 ).
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