Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für die Instandsetzung und einen Neuba... (1021.021)
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Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für die Instandsetzung und einen Neubau an der Hofstrasse 15, Zug

Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für die Instandsetzung und einen Neubau an der Hofstrasse 15, Zug Vom 1. Juni 2023 (Stand 18. August 2023) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der Verfassung des Kantons Zug (Kantons - verfassung, KV) vom 31. Januar 1894 1 ) und auf § 28 Abs. 2 Bst. b des Ge - setzes über den Finanzhaushalt des Kantons und der Gemeinden (Finanz - haushaltgesetz, FHG) vom 31. August 2006 2 ) , beschliesst
§ 1
1 Für den Übertrag des Grundstücks Nr. 4448 in Zug vom Finanzvermögen in das Verwaltungsvermögen wird zulasten der Investitionsrechnung ein Objektkredit von 2,99 Millionen Franken bewilligt.
2 Für die Instandsetzung und einen Neubau an der Hofstrasse 15, Zug, wird zulasten der Investitionsrechnung ein Objektkredit von 106,3 Millionen Franken (inkl. 7,7 % MWST) bewilligt (Preisbasis: Zürcher Baukostenindex 1. Oktober 2021).
§ 2
1 Der Regierungsrat wird ermächtigt, nach der zweiten Lesung und der Schlussabstimmung im Kantonsrat die Baudirektion mit den Vorbereitungs - arbeiten für die Submission zu beauftragen. 1) BGS 111.1 2) BGS 611.1
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle 01.06.2023 18.08.2023 Erlass Erstfassung GS 2023/047
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle Erlass 01.06.2023 18.08.2023 Erstfassung GS 2023/047
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