Monitoring Gesetzessammlung

EuWahlT2024Bek

DE - Deutsches Bundesrecht

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Bekanntmachung des Wahltages für die Europawahl 2024

EuWahlT2024Bek
Ausfertigungsdatum: 10.08.2023
Vollzitat:
"Bekanntmachung des Wahltages für die Europawahl 2024 vom 10. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 213)"
Fußnote
(+++ Textnachweis ab: 16.8.2023 +++)

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Auf Grund des § 7 des Europawahlgesetzes, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 11) geändert worden ist, bestimmt die Bundesregierung:
Anlässlich der zehnten allgemeinen unmittelbaren Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am
9. Juni 2024
statt.
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