Kantonsratsbeschluss über die Erhöhung des Eigenkapitals des Spitals Linth in Form einer Umwandlung von Kontokorrent-Darlehen und eines Betriebsdarlehens
Kantonsratsbeschluss über die Erhöhung des Eigenkapitals des Spitals Linth in Form einer Umwandlung von Kontokorrent-Darlehen und eines Betriebsdarlehens vom 18. Juni 2023 (Stand 1. August 2023) Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 3. Mai 2022
1 Kenntnis genommen und erlässt in Ausführung von Art. 23 des Gesetzes über die Spitalplanung und -finanzierung vom 31. Januar 2012
2 als Beschluss:
3 Ziff. 1
1 Der Kanton St.Gallen erhöht das Eigenkapital des Spitals Linth um Fr. 39'240'000.–.
2 Die Erhöhung setzt sich zusammen aus einer Umwandlung bestehender Konto - korrent-Darlehen in der Höhe von Fr. 30'000'000.– und einer Umwandlung eines bestehenden Betriebsdarlehens in der Höhe von Fr. 9'240'000.– in Eigenkapital. Ziff. 2
1 Für die Erhöhung des Eigenkapitals des Spitals Linth wird ein Kredit von Fr. 39'240'000.– gewährt.
2 Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet.
1 ABl 2022-00.073.078.
2 sGS 320.1 .
3 Vom Kantonsrat erlassen am 15. Februar 2023; in der Volksabstimmung angenommen und rechtsgültig geworden am 18. Juni 2023; in Vollzug ab 1. August 2023.
Ziff. 3
1 Die Regierung wird ermächtigt, mit dem Spital Linth die weiteren Einzelheiten der Umwandlung der Kontokorrent-Darlehen und des Betriebsdarlehens in Eigenkapital zu vereinbaren.
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 2023-047 18.06.2023 01.08.2023 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
18.06.2023 01.08.2023 Erlass Grunderlass 2023-047
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