Verordnung des EFD über einen Pilotversuch des EJPD zur Untersuchung und B... (172.220.111.323.1)
CH - Schweizer Bundesrecht

Verordnung des EFD über einen Pilotversuch des EJPD zur Untersuchung und Beurteilung von Einsätzen ausserhalb der Betriebszeiten und die Entschädigung für diese Einsätze

vom 23. Mai 2023 (Stand am 1. Juli 2023)
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD),
gestützt auf Artikel 18 a Absatz 2 der Bundespersonalverordnung vom 3. Juli 2001¹ (BPV),
verordnet:
¹ SR 172.220.111.3
Art. 1 Zweck
Mit dem Pilotversuch des Informatik-Service-Centers des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (ISC-EJPD) sollen im Rahmen des Modells Business- Development-Operations (BizDevOps) für die Anwendung NewVostra die Einsätze ausserhalb der Betriebszeiten des ISC-EJPD und die Entschädigung für die Einsätze untersucht und beurteilt werden.
Art. 2 Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt für die Angestellten des ISC-EJPD, die im Produktteam des Modells BizDevOps für die Anwendung NewVostra arbeiten.
Art. 3 Teilnahme
¹ Die Teilnahme am Pilotversuch ist für die Angestellten freiwillig.
² Angestellte, die am Pilotversuch teilnehmen, erklären sich bereit, Einsätze ausserhalb der Betriebszeiten des ISC-EJPD (22.00–6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen) zu leisten.
³ Sie werden bei Bedarf für einen Einsatz kontaktiert. Sie können von Fall zu Fall entscheiden, ob sie einen Einsatz leisten wollen oder nicht.
Art. 4 Entschädigung
¹ Die Angestellten erhalten für geleistete Einsätze eine pauschale Entschädigung von 240 Franken pro Tag.
² Die gesamte Einsatzzeit wird als Arbeitszeit angerechnet.
³ Artikel 45 Absatz 1 Buchstabe b BPV ist nicht anwendbar.
Art. 5 Inkrafttreten und Geltungsdauer
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2023 in Kraft und gilt bis zum 31. Januar 2024.
Markierungen
Leseansicht