SaarS/LeukbLSchGÄndV SL 11
DE - Landesrecht Saarland

11. Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Saarschleife und Leukbachtal“ im Kreis Merzig-Wadern Vom 21. Januar 2019

11. Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Saarschleife und Leukbachtal“ im Kreis Merzig-Wadern Vom 21. Januar 2019
Zum 16.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
11. Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Saarschleife und Leukbachtal“ im Kreis Merzig-Wadern vom 21. Januar 201901.02.2019
Eingangsformel01.02.2019
§ 1 - Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Saarschleife und Leukbachtal" im Kreis Merzig-Wadern01.02.2019
§ 2 - Beschreibung der auszugliedernden Fläche01.02.2019
§ 3 - Inkrafttreten01.02.2019
Anlage01.02.2019
Auf Grund der §§ 20 und 26 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) in Verbindung mit § 20 des Gesetzes zum Schutz der Natur und Heimat im Saarland (Saarländisches Naturschutzgesetz) vom 5. April 2006 (Amtsbl. S. 726), jeweils in der derzeit geltenden Fassung,
[1]
verordnet das
Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz:
Fußnoten
[1])
SNG vgl. BS-Nr. 791-14.

§ 1 Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Saarschleife und Leukbachtal“ im Kreis Merzig-Wadern

Die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Saarschleife und Leukbachtal“ im Kreis Merzig-Wadern vom 1. Dezember 1966 (Amtsbl. 1967 S. 153), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 21. Juni 2017 (Amtsbl. I S. 617) wird geändert, so dass das Flurstück 1429/107 in Flur 2 der Gemarkung Orscholz entsprechend der Darstellung der Übersichtskarte teilweise aus dem Schutzgebiet ausgegliedert wird.
Der neue Grenzverlauf des Landschaftsschutzgebietes orientiert sich an der vorhandenen Promenade, welche zwischen Cloef-Atrium und Cloef-Aussichtspunkt verläuft, sowie der Flurgrenze zwischen Flur 2 und Flur 3.

§ 2 Beschreibung der auszugliedernden Fläche

Die auszugliedernde Fläche liegt im westlichen Bereich des Landschaftsschutzgebietes, zwischen der Saarschleife und der Ortslage Orscholz, und hat eine Größe von ca. 3 ha. Andere Schutzgebiete sind nicht betroffen.
Es handelt sich um den Bereich des bestehenden Spielplatzes, mit integriertem Gastronomiebetrieb, der ertüchtigt und künftig durch ein neues, touristisches Konzept als privater Waldspielplatz betrieben werden soll.
Die stark frequentierte Fläche weist keine besonders geschützten Arten oder Habitate auf und wird durch die geplante Neugestaltung in ihrer derzeitigen Ausprägung grundsätzlich keine maßgeblichen Veränderungen erfahren.
Bestehende Wege und Straßen bleiben erhalten und werden weitergenutzt, die baulichen Anlagen (Spielgeräte) werden ausgetauscht und entsprechend den vorhandenen Gegebenheiten an das Landschaftsbild angepasst.
Die naturschutzfachlichen Belange sind innerhalb des laufenden Bauleitplanverfahrens zu berücksichtigen.

§ 3 Inkrafttreten

Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes, Teil I in Kraft.

Anlage

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