SaarS/LeukbLSchGÄndV SL 12
DE - Landesrecht Saarland

12. Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Saarschleife und Leukbachtal“ im Kreis Merzig-Wadern Vom 13. November 2019

12. Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Saarschleife und Leukbachtal“ im Kreis Merzig-Wadern Vom 13. November 2019
Zum 16.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
12. Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Saarschleife und Leukbachtal“ im Kreis Merzig-Wadern vom 13. November 201929.11.2019
Eingangsformel29.11.2019
§ 1 - Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Saarschleife und Leukbachtal" im Kreis Merzig-Wadern29.11.2019
§ 2 - Beschreibung der auszugliedernden Fläche29.11.2019
§ 3 - Inkrafttreten29.11.2019
Anlage29.11.2019
Aufgrund der §§ 20 und 26 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) in Verbindung mit § 20 des Gesetzes zum Schutz der Natur und Heimat im Saarland (Saarländisches Naturschutzgesetz) vom 5. April 2006 (Amtsbl. S. 726), jeweils in der derzeit geltenden Fassung
1)
, verordnet das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz:
Fußnoten
1)
SNG vgl. BS-Nr. 791-14.

§ 1 Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Saarschleife und Leukbachtal“ im Kreis Merzig-Wadern

Die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Saarschleife und Leukbachtal“ im Kreis Merzig-Wadern (L1.00.16) vom 1. Dezember 1966 (Amtsbl. 1967 S. 153), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 21. Januar 2019 (Amtsbl. S. 42), wird geändert, so dass folgende Parzellen nicht mehr Teil des Schutzgebietes sind:
Gemarkung Orscholz, Flur 3 21/11, 3315/24, 24/2, 24/1
Gemarkung Nohn, Flur 1 17/25, 1/13, 1/28, 1/25, 1/27, 1/22, 5/19
Die Flurstücke 3308/23, 21/9 und 26/11 in Flur 3, Gemarkung Orscholz werden entsprechend der Darstellung der Übersichtskarte teilweise aus dem Schutzgebiet ausgegliedert.

§ 2 Beschreibung der auszugliedernden Fläche

Die auszugliedernde Fläche mit einer Größe von ca. 0,44 ha liegt im nördlichen Bereich des Landschaftsschutzgebietes, am Außenufer der Saar und umfasst das ehemals als Gastronomiebetrieb sowie als Campingplatz genutzte Grundstück „Haus Becker“ sowie den überbauten und freizeitlich genutzten Bereich eines sich daran anschließenden Wohnhauses.
Eine Ausgliederung erfolgt aufgrund des „Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Saarschleifenlodge“ der Gemeinde Mettlach, innerhalb dessen in diesem Bereich eine Nutzung und Neubebauung mit Ferienwohnungen und Häusern, mittels Festsetzung als „Sondergebiet Ferienhausgebiet“, ermöglicht werden soll.
Das beantragte Ausgliederungsverfahren wurde seitens der zuständigen Behörde zum Anlass genommen, die Schutzgebietskulisse auch an die langjährig bestehende Bebauung anzupassen.
Andere geschützte Bereiche von Natur und Landschaft sind nicht betroffen.
Die naturschutzfachlichen Belange sind innerhalb des laufenden Bauleitplanverfahrens zu berücksichtigen.

§ 3 Inkrafttreten

Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes, Teil I in Kraft.

Anlage

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