3. Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Naturschutzgebiet Täler der III und ihrer Nebenbäche Vom 12. Juli 2021
3. Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Naturschutzgebiet Täler der III und ihrer Nebenbäche Vom 12. Juli 2021
Zum 16.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
---|---|
3. Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Naturschutzgebiet Täler der III und ihrer Nebenbäche vom 12. Juli 2021 | 30.07.2021 |
Eingangsformel | 30.07.2021 |
§ 1 - Änderung der Verordnung über das Naturschutzgebiet Täler der Ill und ihrer Nebenbäche | 30.07.2021 |
§ 2 - Beschreibung der ausgegliederten Fläche | 30.07.2021 |
§ 3 - Inkrafttreten | 30.07.2021 |
Anlage | 30.07.2021 |
Aufgrund der §§ 20 und 23 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG -) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 542), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 25. Februar 2021 (BGBl. I S. 306), in Verbindung mit § 20 des Gesetzes zum Schutz der Natur und Heimat im Saarland (Saarländisches Naturschutzgesetz - SNG -) vom 5. April 2006 (Amtsbl. S. 726), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 13. Februar 2019 (Amtsbl. I S. 324), verordnet das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz:
§ 1 Änderung der Verordnung über das Naturschutzgebiet Täler der Ill und ihrer Nebenbäche
Die Verordnung über das Naturschutzgebiet Täler der Ill und ihrer Nebenbäche vom 1. Februar 2005 (Amtsbl. S. 330), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 27. März 2018 (Amtsbl. I S. 164), wird geändert, sodass das Flurstück 176/1 in der Gemarkung Uchtelfangen, Flur 3, teilweise nicht mehr Bestandteil des Naturschutzgebietes ist.
§ 2 Beschreibung der ausgegliederten Fläche
Die ausgegliederte Fläche, die unmittelbar an die bestehende, innerörtliche Bebauung angrenzt, hat eine Größe von 172 m² und umfasst einen künstlich aufgeschütteten Bereich, der bereits in der Vergangenheit gewerblich genutzt wurde.
Die ausgegliederte Fläche, die keine naturschutzfachlich hochwertige Ausstattung aufweist, ist aus der beigefügten Flurkarte ersichtlich.
§ 3 Inkrafttreten
Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft.
Anlage
Abbildung in Originalgröße in neuem Fenster öffnen
[Red. Anm.: Zusätzlicher Text zur Grafik] Anlage zur 3. Verordnung über die Änderung der Verordnung über das Naturschutzgebiet Täler der Ill und ihrer Nebenbäche
Feedback