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DE - Landesrecht Saarland

Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen im Saarland vom 1. März 1952 Vom 17. Mai 2019

Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen im Saarland vom 1. März 1952 Vom 17. Mai 2019
Zum 16.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen im Saarland vom 1. März 1952 vom 17. Mai 201907.06.2019
Eingangsformel07.06.2019
§ 1 - Änderung der „Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen im Saarland"07.06.2019
§ 2 - Beschreibung der auszugliedernden Fläche07.06.2019
§ 3 - Inkrafttreten07.06.2019
Anlage07.06.2019
Auf Grund der §§ 20 und 26 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) in Verbindung mit § 20 des Gesetzes zum Schutz der Natur und Heimat im Saarland (Saarländisches Naturschutzgesetz) vom 5. April 2006 (Amtsbl. I S. 726), jeweils in der derzeit geltenden Fassung,
[1]
verordnet das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz:
Fußnoten
[1])
SNG vgl. BS-Nr. 791-14.

§ 1 Änderung der „Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen im Saarland“

Die „Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen im Saarland“ vom 1. März 1952 (Amtsbl. S. 602), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 24. Mai 2017 (Amtsbl. I S. 530), wird geändert, so dass folgende Flurstücke in der Gemarkung Britten aus dem Landschaftsschutzgebiet „Wald von Saarschleife über Mettlach bis Steinberg und Lösterwald östlich Wadrill“ (L 1.00.01), entsprechend der Darstellung der Übersichtskarte, jeweils teilweise aus dem Schutzgebiet ausgegliedert werden:
Flur 3: 950 und 1127;
Flur 7: 63 und 381/7
Der neue Grenzverlauf des Landschaftsschutzgebietes orientiert sich an den im Bebauungsplan Nr. 03.12 „Straßgarten“ der Gemeinde Losheim am See dargestellten Grenzen des Allgemeinen Wohngebietes 1. Die nördliche sowie südliche Grenze bilden zukünftig die bestehenden Gehölzstreifen.

§ 2 Beschreibung der auszugliedernden Fläche

Die auszugliedernde Fläche schließt sich südwestlich an die Ortslage von Britten, als Ortsteil der Gemeinde Losheim am See an und hat eine Größe von ca. 0,67 ha.
Es handelt sich um eine landwirtschaftlich genutzte Offenlandfläche, die außerhalb sonstiger Schutzgebiete gelegen ist.
Die naturschutzfachlichen Belange sind innerhalb des laufenden Bauleitplanverfahrens zu berücksichtigen.

§ 3 Inkrafttreten

Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes, Teil I in Kraft.

Anlage

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