Verordnung zur elektronischen Versendung von landwirtschaftlichen Förderbescheiden im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz Vom 29. November 2021
Verordnung zur elektronischen Versendung von landwirtschaftlichen Förderbescheiden im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz Vom 29. November 2021
Zum 16.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Verordnung zur elektronischen Versendung von landwirtschaftlichen Förderbescheiden im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 29. November 2021 | 10.12.2021 |
Eingangsformel | 10.12.2021 |
§ 1 | 10.12.2021 |
§ 2 | 10.12.2021 |
Aufgrund des § 3a Absatz 2 Satz 4 Nummer 4 des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 15. Dezember 1976 (Amtsbl. S. 1151), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 26. August 2020 (Amtsbl. I S. 1058), verordnet die Landesregierung:
§ 1
(1) Die Entscheidung über elektronisch gestellte Anträge auf Finanzmittel zur Förderung der Landwirtschaft durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes soll dem Antragsteller durch das digitale Antragssystem ASDigital zugestellt werden.
(2) Das Antragssystem ASDigital kann durch eine gleichwertige digitale Software ersetzt werden, sofern diese die Anforderungen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Nummer 4 des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetzes erfüllt.
§ 2
Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
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