SchulRegV SL
DE - Landesrecht Saarland

Verordnung zur Aufgliederung des Saarlandes in Schulregionen Vom 27. September 1974

Verordnung zur Aufgliederung des Saarlandes in Schulregionen Vom 27. September 1974
Zum 16.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Art. 9 Abs. 5 des Gesetzes Nr. 1632 vom 21. November 2007 (Amtsbl. S. 2393)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Verordnung zur Aufgliederung des Saarlandes in Schulregionen vom 27. September 197401.01.2002
Eingangsformel01.01.2002
§ 101.01.2002
§ 201.01.2008
§ 3 - (aufgehoben)01.01.2002
§ 401.01.2002
Auf Grund des § 2 Abs. 4 des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG)
in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 27. März 1974 (Amtsbl. S 373)
wird im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Sport verordnet:

§ 1

Das Saarland wird in sechs Schulregionen aufgegliedert. Die Schulregionen umfassen alle in ihrem Bereich gelegenen öffentlichen Schulen im Sinne des § 7 Abs. 1 mit Ausnahme der in § 8 Abs. 2 des Schulordnungsgesetzes genannten Schulen.

§ 2

Folgende Schulregionen werden gebildet:
1.
Schulregion Saarbrücken; sie umfasst die zum Regionalverband Saarbrücken gehörenden Gemeinden.
2.
Schulregion Saarlouis; sie umfasst die zum Landkreis Saarlouis gehörenden Gemeinden.
3.
Schulregion Merzig-Wadern; sie umfasst die zum Landkreis Merzig-Wadern gehörenden Gemeinden.
4.
Schulregion St. Wendel; sie umfasst die zum Landkreis St. Wendel gehörenden Gemeinden.
5.
Schulregion Neunkirchen; sie umfasst die zum Landkreis Neunkirchen gehörenden Gemeinden.
6.
Schulregion Homburg/St. Ingbert; sie umfasst die
zum Saar-Pfalz-Kreis
[1]
gehörenden Gemeinden.
Fußnoten
[1])
Jetzt: „Saarpfalz-Kreis“ gem. Bekanntmachung vom 10. Juli 1989 (Amtsbl. S. 1121).

§ 3

(aufgehoben)

§ 4

Diese Verordnung tritt am 1. August 1974 in Kraft.
Der Minister für Bildung, Kultur und Wissenschaft
Markierungen
Leseansicht