Verordnung zur Aufgliederung des Saarlandes in Schulregionen Vom 27. September 1974
Verordnung zur Aufgliederung des Saarlandes in Schulregionen Vom 27. September 1974
Zum 16.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Art. 9 Abs. 5 des Gesetzes Nr. 1632 vom 21. November 2007 (Amtsbl. S. 2393) |
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
---|---|
Verordnung zur Aufgliederung des Saarlandes in Schulregionen vom 27. September 1974 | 01.01.2002 |
Eingangsformel | 01.01.2002 |
§ 1 | 01.01.2002 |
§ 2 | 01.01.2008 |
§ 3 - (aufgehoben) | 01.01.2002 |
§ 4 | 01.01.2002 |
Auf Grund des § 2 Abs. 4 des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG)
in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 27. März 1974 (Amtsbl. S 373)
wird im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Sport verordnet:
§ 1
Das Saarland wird in sechs Schulregionen aufgegliedert. Die Schulregionen umfassen alle in ihrem Bereich gelegenen öffentlichen Schulen im Sinne des § 7 Abs. 1 mit Ausnahme der in § 8 Abs. 2 des Schulordnungsgesetzes genannten Schulen.
§ 2
Folgende Schulregionen werden gebildet:
1.
Schulregion Saarbrücken; sie umfasst die zum Regionalverband Saarbrücken gehörenden Gemeinden.
2.
Schulregion Saarlouis; sie umfasst die zum Landkreis Saarlouis gehörenden Gemeinden.
3.
Schulregion Merzig-Wadern; sie umfasst die zum Landkreis Merzig-Wadern gehörenden Gemeinden.
4.
Schulregion St. Wendel; sie umfasst die zum Landkreis St. Wendel gehörenden Gemeinden.
5.
Schulregion Neunkirchen; sie umfasst die zum Landkreis Neunkirchen gehörenden Gemeinden.
6.
Schulregion Homburg/St. Ingbert; sie umfasst die
zum Saar-Pfalz-Kreis
[1]
gehörenden Gemeinden.
Fußnoten
[1])
Jetzt: „Saarpfalz-Kreis“ gem. Bekanntmachung vom 10. Juli 1989 (Amtsbl. S. 1121).
§ 3
(aufgehoben)
§ 4
Diese Verordnung tritt am 1. August 1974 in Kraft.
Der Minister für Bildung, Kultur und Wissenschaft
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