Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für die in das Verfahren der „Stiftung für Hochschulzulassung“ einbezogenen Studiengänge an der Universität des Saarlandes für das Sommersemester 2020 Vom 7. Dezember 2019
Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für die in das Verfahren der „Stiftung für Hochschulzulassung“ einbezogenen Studiengänge an der Universität des Saarlandes für das Sommersemester 2020 Vom 7. Dezember 2019
Zum 16.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für die in das Verfahren der „Stiftung für Hochschulzulassung“ einbezogenen Studiengänge an der Universität des Saarlandes für das Sommersemester 2020 vom 7. Dezember 2019 | 20.12.2019 |
Eingangsformel | 20.12.2019 |
§ 1 | 20.12.2019 |
§ 2 | 20.12.2019 |
Aufgrund des § 3 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulzulassung vom 18. September 2019 (Amtsbl. I S. 752)
[1]
verordnet die Staatskanzlei:
Fußnoten
[1])
Vgl. BS-Nr. 221-16.
§ 1
Für das Sommersemester 2020 werden die Zulassungszahlen für die in das Verfahren der Stiftung für Hochschulzulassung einbezogenen Studiengänge an der Universität des Saarlandes wie folgt festgesetzt:
1. Medizin | 0 |
2. Zahnmedizin | 0 |
3. Pharmazie | 33 |
§ 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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