HSchulZulStiftV SL 2021
    DE - Landesrecht Saarland

    Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für die in das Verfahren der „Stiftung für Hochschulzulassung“ einbezogenen Studiengänge an der Universität des Saarlandes für das Studienjahr 2020/2021 Vom 19. Mai 2020

    Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für die in das Verfahren der „Stiftung für Hochschulzulassung“ einbezogenen Studiengänge an der Universität des Saarlandes für das Studienjahr 2020/2021 Vom 19. Mai 2020
    Zum 16.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für die in das Verfahren der „Stiftung für Hochschulzulassung“ einbezogenen Studiengänge an der Universität des Saarlandes für das Studienjahr 2020/2021 vom 19. Mai 202029.05.2020
    Eingangsformel29.05.2020
    § 129.05.2020
    § 229.05.2020
    Aufgrund des § 3 des Gesetzes über die Hochschulzulassung vom 18. September 2019 (Amtsbl. I S. 752) in Verbindung mit Artikel 12 des Staatsvertrags über die Hochschulzulassung vom 4. April 2019 (Art. 1 des Gesetzes zur Regelung der Hochschulzulassung vom 18. September 2019, Amtsbl. I S. 752) verordnet die Staatskanzlei:

    § 1

    Für das Studienjahr 2020/2021 werden die Zulassungszahlen für die in das Verfahren der „Stiftung für Hochschulzulassung“ einbezogenen Studiengänge an der Universität des Saarlandes wie folgt festgesetzt:
    Studiengang WS 2020/2021 SS 2021
    1. Medizin 290 0
    2. Zahnmedizin 27 0
    3. Pharmazie 136 0

    § 2

    Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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