Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für die in das Verfahren der „Stiftung für Hochschulzulassung“ einbezogenen Studiengänge an der Universität des Saarlandes für das Studienjahr 2020/2021 Vom 19. Mai 2020
Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für die in das Verfahren der „Stiftung für Hochschulzulassung“ einbezogenen Studiengänge an der Universität des Saarlandes für das Studienjahr 2020/2021 Vom 19. Mai 2020
Zum 16.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für die in das Verfahren der „Stiftung für Hochschulzulassung“ einbezogenen Studiengänge an der Universität des Saarlandes für das Studienjahr 2020/2021 vom 19. Mai 2020 | 29.05.2020 |
Eingangsformel | 29.05.2020 |
§ 1 | 29.05.2020 |
§ 2 | 29.05.2020 |
Aufgrund des § 3 des Gesetzes über die Hochschulzulassung vom 18. September 2019 (Amtsbl. I S. 752) in Verbindung mit Artikel 12 des Staatsvertrags über die Hochschulzulassung vom 4. April 2019 (Art. 1 des Gesetzes zur Regelung der Hochschulzulassung vom 18. September 2019, Amtsbl. I S. 752) verordnet die Staatskanzlei:
§ 1
Für das Studienjahr 2020/2021 werden die Zulassungszahlen für die in das Verfahren der „Stiftung für Hochschulzulassung“ einbezogenen Studiengänge an der Universität des Saarlandes wie folgt festgesetzt:
Studiengang | WS 2020/2021 | SS 2021 |
1. Medizin | 290 | 0 |
2. Zahnmedizin | 27 | 0 |
3. Pharmazie | 136 | 0 |
§ 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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