HSchulZulStiftV SL 2023
DE - Landesrecht Saarland

Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für die in das Verfahren der „Stiftung für Hochschulzulassung“ einbezogenen Studiengänge an der Universität des Saarlandes für das Studienjahr 2023/2024 Vom 5. Mai 2023

Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für die in das Verfahren der „Stiftung für Hochschulzulassung“ einbezogenen Studiengänge an der Universität des Saarlandes für das Studienjahr 2023/2024 Vom 5. Mai 2023
Zum 16.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für die in das Verfahren der „Stiftung für Hochschulzulassung“ einbezogenen Studiengänge an der Universität des Saarlandes für das Studienjahr 2023/2024 vom 5. Mai 202318.05.2023
Eingangsformel18.05.2023
§ 118.05.2023
§ 218.05.2023
Aufgrund des § 3 des Gesetzes über die Hochschulzulassung vom 18. September 2019 (Amtsbl. I S. 752) in Verbindung mit Artikel 12 des Staatsvertrags über die Hochschulzulassung vom 4. April 2019 (Artikel 1 des Gesetzes zur Regelung der Hochschulzulassung vom 18. September 2019, Amtsbl. I S. 752) verordnet das Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft:

§ 1

Für das Studienjahr 2023/2024 werden die Zulassungszahlen für die in das Verfahren der „Stiftung für Hochschulzulassung“ einbezogenen Studiengänge an der Universität des Saarlandes wie folgt festgesetzt:
Studiengang WS 2023/2024 SS 2024
1. Medizin 298 0
2. Zahnmedizin 28 0
3. Pharmazie 135 0

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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