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Verordnung über den Erlass eines Besonderen Gebührenverzeichnisses für die Erhebung von Gebühren der Berghoheitsverwaltung Vom 11. Dezember 1981

Verordnung über den Erlass eines Besonderen Gebührenverzeichnisses für die Erhebung von Gebühren der Berghoheitsverwaltung Vom 11. Dezember 1981
Zum 16.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. November 2010 (Amtsbl. S. 1456)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Verordnung über den Erlass eines Besonderen Gebührenverzeichnisses für die Erhebung von Gebühren der Berghoheitsverwaltung vom 11. Dezember 198101.01.2002
Eingangsformel01.01.2002
§ 101.01.2002
§ 201.01.2002
§ 301.01.2002
Anlage - Besonderes Gebührenverzeichnis für die Erhebung von Gebühren der Berghoheitsverwaltung in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1997 (Amtsbl. S. 522), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 12. November 2001.01.01.2011
Auf Grund des § 5 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 800 über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren im Saarland (SaarlGebG) vom 24. Juni 1964 (Amtsbl. S. 629)
in der Fassung des Gesetzes Nr. 1059 vom 28. März 1977 (Amtsbl. S. 378)
verordnet der
Minister für Wirtschaft
im Einvernehmen mit dem Minister für Finanzen und Bundesangelegenheiten:

§ 1

Für Amtshandlungen und für öffentlich-rechtliche Dienstleistungen nach dem Bundesberggesetz vom 13. August 1980 (Bundesgesetzbl. I S. 1310) und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen werden Gebühren nach dem anliegenden Besonderen Gebührenverzeichnis erhoben.

§ 2

Neben den Gebühren sind Auslagen nach § 2 des Saarländischen Gebührengesetzes zu erstatten.

§ 3

Diese Verordnung tritt am 2. Januar 1982 in Kraft.

Anlage

(zu § 1)
Besonderes Gebührenverzeichnis für die Erhebung von Gebühren der Berghoheitsverwaltung in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1997 (Amtsbl. S. 522), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 12. November 2001.
Lfd. Nr. Gegenstand Gebühr EUR
Bergbauberechtigungen
1. Entscheidung über die Erteilung einer Erlaubnis (§§ 6, 7 und 11)
- zu gewerblichen Zwecken 511-5.112
- zu wissenschaftlichen Zwecken 255-1.022
2. Entscheidung über die Erteilung einer Bewilligung (§§ 6, 8 und 12) 1.022-12.782
3. Entscheidung über die Verleihung von Bergwerkseigentum (§§ 6, 9 und 13) 1.022-15.338
4. Nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen (§ 16 Abs. 3) 255-2.556
5. Entscheidung über die Verlängerung einer Erlaubnis (§ 16 Abs. 4) 127-1.278
6. Entscheidung über die Verlängerung einer Bewilligung oder von Bergwerkseigentum (§ 16 Abs. 5) 511-7.669
7. Entscheidung über die Aufhebung einer Erlaubnis oder Bewilligung (§ 19) 102-511
8. Entscheidung über die Aufhebung von Bergwerkseigentum (§ 20) 102-1.022
9. Entscheidung über die Zustimmung zur Übertragung einer Erlaubnis oder Bewilligung oder zur Beteiligung Dritter (§ 22 Abs. 1) 102-511
10. Entscheidung über die Genehmigung der Veräußerung von Bergwerkseigentum und des schuldrechtlichen Vertrages hierüber (§ 23 Abs. 1) 102-511
11. Entscheidung über die Genehmigung der Vereinigung, Teilung oder des Austauschs von Bergwerksfeldern (§§ 25, 26, 28 und 29) 153-2.556
12. Beurkundung der Einigung über die Zulegung (§ 36 Satz 1 Nr. 3) 51-1.022
13. Entscheidung über den Antrag auf Zulegung (§ 36 Satz 1 Nr. 4) 102-1.022
14. Nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen (§ 36 Satz 1 Nr. 4 und § 16 Abs. 3) 51-511
15. Entscheidung über die Verlängerung einer Zulegung (§ 38 Abs. 1 und § 16 Abs. 5) 51-511
16. Entscheidung über die Gewinnung von Bodenschätzen bei der Aufsuchung (§ 41) 51-511
17. Entscheidung über die Mitgewinnung von Bodenschätzen bei der Gewinnung (§ 42 Abs. 1 und § 43) 51-1.022
18. Entscheidung über die Trennung von Bodenschätzen und die Größe der Anteile (§ 42 Abs. 4, §§ 43 und 45 Abs. 2) 51-511
19. Entscheidung über die Mitgewinnung von Bodenschätzen bei Anlegung von Hilfsbauen (§ 45 Abs. 1) 51-511
20. Entscheidung über die Benutzung fremder Grubenbaue (§ 47 Abs. 4) 51-511
21. Entscheidung über die Bestätigung der Aufrechterhaltung alter Rechte oder Verträge (§ 149) 51-511
22. Entscheidung über die Verlängerung aufrechtzuerhaltender Rechte oder Verträge (§ 152 Abs. 2 Satz 2 und § 153 Satz 3) 102-2.556
23. Entscheidung über den Inhalt eines aufrechtzuerhaltenden Rechts (§ 154 Abs. 1 Satz 3) 51-511
24. Ausstellung einer Ersatzurkunde (§ 154 Abs. 2) 102-511
25. Entscheidung über die Genehmigung zur Abtretung, Überlassung oder Änderung aufrechterhaltener Rechte oder Verträge (§ 156 Abs. 2) 102-511
26. Entscheidung über die Ausdehnung von Bergwerkseigentum (§§ 161 und 162) 204-2.045
Bergwerksbetrieb
27. Entscheidung über die Zulassung eines Betriebsplans (§§ 51, 55)
a) Rahmenbetriebsplan ohne Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens 255-15.338
b) Rahmenbetriebsplan mit Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens 511-51.129
c) Hauptbetriebsplan 255-7.669
d) Sonderbetriebsplan 102-12.782
e) Abschlussbetriebsplan 255,00-10.000
28. Entscheidung über die Befreiung von der Betriebsplanpflicht (§ 51 Abs. 3 Satz 1) 51-409
29. Entscheidung über die Genehmigung einer Unterbrechung des Betriebs über zwei Jahre (§ 52 Abs. 1 Satz 2) 51-511
30. Nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen (§ 56 Abs. 1 Satz 2) 102-2.556
31. Genehmigung, Erlaubnis, Zustimmung, Prüfung und allgemeine Zulassung auf Grund einer Bergverordnung (§§ 65 ff. und § 176 Abs. 3) 102-5.112
32. Bewilligung einer Ausnahme von Bestimmungen einer Bergverordnung (§§ 65 ff. und § 176 Abs. 3) 51-2.556
33. Entscheidung über die Verlängerung, Ergänzung oder Änderung einer Entscheidung nach Nrn. 27, 31 und 32 51-2.556
34. Anerkennung einer Person oder Stelle als Sachverständiger und Anerkennung sonstiger Personen (§§ 65 ff. und § 176 Abs. 3) 51-511
Bergaufsicht
35. Anordnungen nach § 71 Abs. 3 255-5.112
36. Sonstige Anordnungen oder Untersagungen nach §§ 71 ff. 102-2.556
Grundabtretung
37. Entscheidung über die Ersetzung der Zustimmung des Grundeigentümers (§ 40) 76,50-766
38. Entscheidung über den Antrag auf Grundabtretung (§§ 77, 78) 255-7.669
39. Entscheidung über die Zustimmung zur Abtretung eines bebauten Grundstücks (§ 79 Abs. 3) 153-5.112
40. Entscheidung über eine Ergänzungsentschädigung (§ 89 Abs. 2) 153-2.556
41. Entscheidung über die Neufestsetzung für wiederkehrende Leistungen (§ 89 Abs. 3) 51-511
42. Entscheidung über die Freigabe einer Sicherheit (§ 89 Abs. 4 Satz 2, § 92 Abs. 2 Satz 2) 51-511
43. Anordnung der Wiederherstellung des früheren Zustandes (§ 90 Abs. 5) 51-511
44. Entscheidung über den Antrag auf Vorabentscheidung (§ 91) 102-2.556
45. Beurkundung der Einigung über die Grundabtretung (§ 92 Abs. 1 Satz 3) 51-511
46. Anordnung der vorzeitigen Ausführung der Grundabtretung (§ 92 Abs. 2 Satz 1) 51-511
47. Entscheidung über den Antrag auf Fristverlängerung (§ 95 Abs. 2) 51-511
48. Entscheidung über den Antrag auf Aufhebung der Grundabtretung (§ 96) 51-511
49. Entscheidung über den Antrag auf vorzeitige Besitzeinweisung (§ 97) 51-5.112
50. Feststellung des Zustandes des Grundstücks (§ 99) 51-511
51. Aufhebung oder Änderung der Besitzeinweisung oder Fristverlängerung (§ 101 Abs. 1 und 2) 51-511
52. Entscheidung über den Antrag auf Festsetzung der Entschädigung oder auf das Aussprechen der Verpflichtung zur Wiederherstellung (§ 102 Abs. 2) 153-1.533
53. Entscheidung über die Entschädigung für eine Wertminderung eines Grundstücks (§ 109 Abs. 4) 153-1.533
Markscheiderische Angelegenheiten
54. Entscheidung über die Anerkennung als Markscheider nach § 2 des Gesetzes Nr. 1230 über die Anerkennung als Markscheider vom 21. September 1988 (Amtsbl. S. 1121)[1] in der geltenden Fassung 153
55. Entscheidung über die Anerkennung anderer Personen nach § 13der Verordnung über markscheiderische Arbeiten und Beobachtungen der Oberfläche (Markscheider-Bergverordnung-MarkschBergV) vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2631) in der geltenden Fassung 153
56. Entscheidung über die Zustimmung der Nichteinrichtung von Unterlagen (§ 63 Abs. 3 Satz 2) 51-358
57. Entscheidung über die Nachtragungsfristen für das Risswerk (§ 10 Abs. 3 MarkschBergV) 76,50
58. Entscheidung über Ausnahmen von dem Erfordernis des Grubenbildes (§ 12 MarkschBergV) 76,50
Einsichtnahme, Auskunft, Reproduktion
59. Einsichtnahme in das Berechtsamsbuch und in die Berechtsamskarte (§ 76 Abs.1)
- bis zur Dauer einer halben Stunde gebührenfrei
- beim Überschreiten einer halben Stunde je weitere angefangene Halbstunde 25,00
60. Schriftliche Auskünfte aus dem Berechtsamsbuch, Ablichtungen je volle Seite DIN A4 oder digital z.B. als PDF-Datei zum Selbstausdrucken 5,10
61. Auszüge aus der Berechtsamskarte in analoger Form oder digital z. B. als PDF-Datei zum Selbstausdrucken
≤ DIN A 4 15,30
für jedes gleichzeitig gefertigte Mehrstück 5,10
≤ DIN A 3 18,40
für jedes gleichzeitig gefertigte Mehrstück 7,15
≤ DIN A 2 24,50
für jedes gleichzeitig gefertigte Mehrstück 11,20
≤ DIN A 1 36,80
für jedes gleichzeitig gefertigte Mehrstück 18,40
> DIN A 1 53,20
für jedes gleichzeitig gefertigte Mehrstück 26,60
62. Beglaubigung von schriftlichen Auskünften aus dem Berechtsamsbuch und Auszügen aus der Berechtsamsakte 5,10
63. Einsichtnahme in das Grubenbild (§ 63 Abs. 4)
- bis zur Dauer einer Stunde gebührenfrei
- beim Überschreiten einer Stunde je weitere angefangene Halbstunde 25,00
64. Einsichtnahme in Ergebnisse von Messungen (§ 125 Abs. 1)
- bis zur Dauer einer halben Stunde gebührenfrei
- beim Überschreiten einer halben Stunde je weitere angefangene Halbstunde 25,00
65. Abzeichnungen und Auszüge aus dem Riss- und Kartenmaterial, Auskünfte aus Akten 26,00 - 511,00
66. Ausgabe digitaler Daten über Plotter
- je angefangene Halbstunde 30,68
67. Scannen
- je angefangene Halbstunde 24,95
68. Digitale Reproduktion
- je CD oder DVD 5,00
Fußnoten
[1])
Vgl. BS-Nr. 750-10.
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