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DE - Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern

Gesetz über die Vereinbarung und die Zusatzvereinbarung zwischen der Bundesregierung und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Ausübung der schiffahrtspolizeilichen Vollzugsaufgaben Vom 12. November 1992

Gesetz über die Vereinbarung und die Zusatzvereinbarung zwischen
der Bundesregierung und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über
die Ausübung der schiffahrtspolizeilichen Vollzugsaufgaben Vom 12.
November 1992
Zum 15.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz über die Vereinbarung und die Zusatzvereinbarung zwischen der Bundesregierung und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Ausübung der schiffahrtspolizeilichen Vollzugsaufgaben vom 12. November 199201.01.2005
Eingangsformel01.01.2005
§ 101.01.2005
§ 201.01.2005
§ 301.01.2005
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Der nachstehenden Vereinbarung und Zusatzvereinbarung zwischen
der Bundesregierung und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Ausübung
der schiffahrtspolizeilichen Vollzugsaufgaben wird zugestimmt.

§ 2

Der Zeitpunkt, zu dem die Vereinbarung
*
und die Zusatzvereinbarung nach ihren Regelungen im § 11 und Artikel 3 in Kraft getreten sind, wird von dem Innenminister im Gesetz- und Verordnungsblatt
für Mecklenburg-Vorpommern bekanntgegeben.
Fußnoten
*)
Die Vereinbarung hat die Gl. Nr. 9510- 2.

§ 3

Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
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