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DE - Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern

Staatsvertrag über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Magdeburg für das Binnenschiffsregister Vom 6. März 1995

Staatsvertrag über die Zuständigkeit des
Amtsgerichts Magdeburg für das Binnenschiffsregister
Vom 6. März 1995
Zum 15.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Staatsvertrag über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Magdeburg für das Binnenschiffsregister vom 6. März 199501.01.2005
Eingangsformel01.01.2005
§ 101.01.2005
§ 201.01.2005
§ 301.01.2005
§ 401.01.2005
Das Land Mecklenburg-Vorpommern,
der Freistaat Sachsen,
das Land Sachsen-Anhalt
und der Freistaat Thüringen
schließen vorbehaltlich der Zustimmung ihrer verfassungsmäßig
zuständigen Organe nachstehenden Staatsvertrag.

§ 1

Die Führung des Binnenschiffsregisters wird dem Amtsgericht
Magdeburg für das Gebiet der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen,
Sachsen-Anhalt und Thüringen übertragen.

§ 2

Das Land Sachsen-Anhalt verzichtet auf Kostenausgleichsansprüche
gegen die an diesem Staatsvertrag beteiligten Länder; es erhält
die Einnahmen des Amtsgerichts Magdeburg aus den ihm übertragenen Angelegenheiten.

§ 3

Der Staatsvertrag kann mit einer Frist von sechs Monaten zum
Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden, und zwar sowohl von dem Land
Sachsen-Anhalt gegenüber allen oder einzelnen Ländern als auch von
den einzelnen Ländern gegenüber dem Land Sachsen-Anhalt.

§ 4

Dieser Staatsvertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden
werden bei der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt hinterlegt. Der Staatsvertrag
tritt mit dem Ersten des Monats in Kraft, der auf den Tag der Hinterlegung
der letzten Ratifikationsurkunde folgt. Die Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
teilt den übrigen an dem Staatsvertrag beteiligten Ländern die Hinterlegung
der letzten Ratifikationsurkunde mit.
Wismar, den 6. März 1995
Für das Land Mecklenburg-Vorpommern
Für den Ministerpräsidenten
Der Justizminister
gez. Eggert
Für den Freistaat Sachsen
Für den Ministerpräsidenten
Der Staatsminister der Justiz
gez. Heitmann
Für das Land Sachsen-Anhalt
Für den Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt
Die Ministerin der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt
gez. Schubert
Für den Freistaat Thüringen
Der Ministerpräsident
vertreten durch den Minister
für Justiz und Bundesangelegenheiten
gez. Kretschmer
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