BinSchRegAGMagdZustStVtrG MV
DE - Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern

Gesetz zum Staatsvertrag über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Magdeburg für das Binnenschiffsregister Vom 30. November 1995

Gesetz zum Staatsvertrag über die Zuständigkeit des
Amtsgerichts Magdeburg für das Binnenschiffsregister Vom 30. November
1995
Zum 15.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz zum Staatsvertrag über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Magdeburg für das Binnenschiffsregister vom 30. November 199501.01.2005
Eingangsformel01.01.2005
Artikel 101.01.2005
Artikel 201.01.2005
Artikel 301.01.2005
Artikel 401.01.2005
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Dem am 6. März 1995 in Wismar unterzeichneten Staatsvertrag
über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Magdeburg für das Binnenschiffsregister
wird zugestimmt.

Artikel 2

Das Abkommen
*
wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.
Fußnoten
*)
Das Abkommen hat die Gl. Nr. 950- 5.

Artikel 3

Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 4 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und
Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt zu geben.

Artikel 4

Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Markierungen
Leseansicht