Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz Vom 29. Mai 2020
Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz Vom 29. Mai 2020
Zum 15.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz vom 29. Mai 2020 | 10.06.2020 |
Eingangsformel | 10.06.2020 |
Artikel 1 - Zustimmung zum Staatsvertrag | 10.06.2020 |
Artikel 2 - Inkrafttreten | 10.06.2020 |
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1 Zustimmung zum Staatsvertrag
Dem am 20. September 2019 vom Land Mecklenburg-Vorpommern unterzeichneten Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2 Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 7 in Kraft tritt, wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt gegeben
*
.
Fußnoten
*)
vgl. Bekanntmachung vom 30. Juni 2020 (GVOBl. M-V S. 640): Der Staatsvertrag ist nach seinem Artikel 7 am 1. Juli 2020 in Kraft getreten ist.
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