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DE - Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern

Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz Vom 29. Mai 2020

Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz Vom 29. Mai 2020
Zum 15.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz vom 29. Mai 202010.06.2020
Eingangsformel10.06.2020
Artikel 1 - Zustimmung zum Staatsvertrag10.06.2020
Artikel 2 - Inkrafttreten10.06.2020
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1 Zustimmung zum Staatsvertrag

Dem am 20. September 2019 vom Land Mecklenburg-Vorpommern unterzeichneten Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2 Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 7 in Kraft tritt, wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt gegeben
*
.
Fußnoten
*)
vgl. Bekanntmachung vom 30. Juni 2020 (GVOBl. M-V S. 640): Der Staatsvertrag ist nach seinem Artikel 7 am 1. Juli 2020 in Kraft getreten ist.
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