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DE - Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern

Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern Vom 14. Oktober 2004

Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern Vom 14. Oktober 2004
Zum 15.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern vom 14. Oktober 200401.01.2005
Eingangsformel01.01.2005
§ 101.01.2005
§ 201.01.2005
Aufgrund des § 1 des Gesetzes zur Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf das Landesförderinstitut
Mecklenburg-Vorpommern vom 26. Juli 1994 (GVOBl. M-V S. 783),
geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 4. März 2004 (GVOBl.
M-V S. 74), verordnet das Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung:

§ 1

(1) Die Norddeutsche Landesbank - Girozentrale - wird ermächtigt,
durch das von ihr errichtete Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
im Rahmen der bereits übertragenen sowie der zukünftig zu übertragenden
öffentlichen Förderaufgaben zur Durchführung und Verwaltung
öffentlicher Fördermaßnahmen im Einklang mit den beihilferechtlichen
Regelungen des Gemeinschaftsrechts in den Förderbereichen des Wohnungswesens,
des Städtebaus und der Förderung von Existenzgründerinnen und
Existenzgründern durch Gewährung von Mikro-Darlehen Verwaltungsakte
zu erlassen und öffentlich-rechtliche Verträge zu schließen.
Die Konkretisierung der öffentlichen Förderaufgaben erfolgt im Einzelfall
mit der Beauftragung des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern.
(2) Die Förderung erfolgt insbesondere durch die Gewährung
von Darlehen und Zuschüssen sowie durch sonstige Finanzierungshilfen.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung
in Kraft. Gleichzeitig treten die Verordnung zur Übertragung hoheitlicher
Aufgaben auf das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern vom 20.
Dezember 1994 (GVOBl. M-V 1995 S. 43) und die Verordnung zur Übertragung
hoheitlicher Aufgaben auf das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
vom 28. April 1995 (GVOBl. M-V S. 266) außer Kraft.
Schwerin, den 14. Oktober 2004
Der Minister für Arbeit, Bau und Landesentwicklung Helmut Holter
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