Gesetz zur Auflösung des Sondervermögens „Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern“ Vom 24. September 2019
Gesetz zur Auflösung des Sondervermögens „Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern“ Vom 24. September 2019
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Zum 15.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Fußnoten
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Verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Modernisierung der Staatshochbau- und Liegenschaftsverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 24. September 2019 (GVOBl. M-V S. 618).
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Gesetz zur Auflösung des Sondervermögens „Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern“ vom 24. September 2019 | 01.01.2020 |
§ 1 - Auflösung | 01.01.2020 |
§ 2 - Gesamtrechtsnachfolge | 01.01.2020 |
§ 1 Auflösung
(1) Das Sondervermögen „Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern“ wird mit Ablauf des 31. Dezember 2019 aufgelöst. Zugleich sind auch die Zentrale und die Geschäftsbereiche mit ihren Außenstellen des Sondervermögens als obere Landesbehörde aufgelöst.
(2) Die mit Ablauf des 31. Dezember 2019 vorhandenen Bestandteile des Sondervermögens fallen dem Land ohne Wertausgleich zu.
§ 2 Gesamtrechtsnachfolge
Das Land tritt ab 1. Januar 2020 in alle Miet-, Pacht- und sonstigen Nutzungs- und Rechtsverhältnisse des Sondervermögens „Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern“ ein.
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