Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Aufgaben im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung auf das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern Vom 28. Mai 2020
Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Aufgaben im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung auf das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern Vom 28. Mai 2020
*
Zum 15.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Fußnoten
*)
Verkündet als Artikel 1 der Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern für die Programme der Sportförderung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung sowie des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 28. Mai 2020 (GVOBl. M-V S. 398)
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
---|---|
Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Aufgaben im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung auf das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern vom 28. Mai 2020 | 01.08.2019 |
Eingangsformel | 01.08.2019 |
Die Norddeutsche Landesbank - Girozentrale - wird berechtigt, durch das von ihr errichtete Landesförderinstitut Mecklenburg- Vorpommern zur Durchführung der Programme der Sportförderung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung Verwaltungsakte zu erlassen und öffentlich-rechtliche Verträge zu schließen. Die Konkretisierung der Aufgaben erfolgt im Einzelfall mit der Beauftragung des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern.
Feedback