Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Aufgaben im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung auf das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern Vom 2. Januar 2023
Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Aufgaben im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung auf das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern Vom 2. Januar 2023
Zum 15.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Aufgaben im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung auf das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern vom 2. Januar 2023 | 14.01.2023 |
Eingangsformel | 14.01.2023 |
§ 1 | 14.01.2023 |
§ 2 | 14.01.2023 |
Aufgrund des § 1 des Gesetzes zur Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern vom 26. Juli 1994 (GVOBl. M-V S. 783), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 6. Oktober 2005 (GVOBl. M-V S. 510, 511) geändert worden ist, verordnet das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung:
§ 1
Die Norddeutsche Landesbank - Girozentrale - wird berechtigt, durch das von ihr errichtete Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern nach Maßgabe des Treuhandvertrages im Rahmen der bereits übertragenen und der zukünftig zu übertragenden Aufgaben in den nachfolgend aufgeführten Förderbereichen des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung Verwaltungsakte zu erlassen:
1.
Investitionsprogramm „DigitalPakt Schule“ einschließlich Zusatzprogramme,
2.
Investitionsprogramm zum Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder,
3.
MV-Schutzfonds und
4.
Aktionsprogramm des Bundes „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“.
Die Konkretisierung der Aufgaben erfolgt im Einzelfall mit der Beauftragung des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern.
§ 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt § 1 Satz 1 Nummern 4, Nummer 6 sowie Nummer 9 der Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Aufgaben im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern vom 21. Oktober 2013 (GVOBl. M-V S. 598), die zuletzt durch die Verordnung vom 20. Oktober 2021 (GVOBl. M-V S. 1436) geändert worden ist, außer Kraft.
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